Die Kreisleitung der NSDAP Olmütz befürwortete das Gesuch am 26. Juli 1939 „wärmstens“. Die Abteilung I des R. u. Pr. MdI lehnte es am 5. Dezember 1940 — Nr. Ie Pf. 12 I/40 — 5017 — ab. Herr A M Brünn, N"... durch ein Gesuch vom 2Z. Juni 1939 die Glei ner Kinder mit nichtjüdischen Personen erreichen. Das Gesuch wurde von dem Gauleiter der NSDAP Niederdonau befürwortet. Dennoch erging seitens der Abteilung I des R. u. Pr. MdI am 30. Juni 19411 —e Mel 50 Va ein ablehnender Bescheid. Am 16. Januar 1941 berichtete der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren an den Reichsminister des Innern den Fall des Juden VE Prag VII, MORE. der um Befreiung von den für Juden geltenden Vors te. Das Gesuch wurde von Orts- und Kreisleitungen der NSDAP unterstützt, weil Vg während der Verbotszeit der NSDAP in Österreich diese aktiv erstützt, geflüchteten Parteimitgliedern geholfen und sich dadurch mehrmals in die Ge- fahr strafrechtlicher Verfolgung gebracht habe. Dessenungeachtet wurde das Gesuch am 8. Mai 1942 er durch den Reichsminister des Innern, d.h. durch seine Abteilung I, abgelehnt. . Nicht besser erging es Gesuchstellern, die um Befreiung von den Ehehindernissen nach dem Blutschutzgesetz nachsuchten. Auch hierfür werden nur wenige Beispiele angeführt. Der als jüdischer Mischling ersten Grades geltende Zeuge H beantragte gemäß 83 der Ersten Ausführungsveroranung S zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre am 30. November 1935 die Genehmigung zur Eheschließung mit seiner nichtjüdischen Verlobten. Nachdem die Angelegenheit durch mehrfache Anforderungen weiterer Urkunden sichtlich in die Länge gezogen worden war, erhielt der Zeuge am 6. August 1936 vom Reichsstatthalter in Thüringen ein Schreiben folgenden Inhalts: „Wie mir der Herr Amtshauptmann in Zwickau mitgeteilt hat, hat Fräulein K am 15. Juli 1936 in Gegenwart ihres Vaters an Amtsstelle zum Protokoll erklärt, daß sie nicht bereit sei, mit Ihnen die Ehe einzugehen und daß sie Sie bitte, den von Ihnen gestellten Genehmigungsantrag für erledigt zu betrachten. Ich werde deshalb auf Ihren Antrag nichts weiter veranlassen. Die von Ihnen übersandten Unterlagen stehen Ihnen auf Anforderung zur Verfügung.“ . Die Verlobte des Zeugen bestätigte ihm, daß sie vom Gemeindevorstand in Cainsdorf unter Androhung der Amtsenthebung ihres Vaters als Schulleiter erpreßt worden sei, mit ihrer Unterschrift zu beschei71 .

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