Nichtjuden bzw. Mischlingen zweiten Grades verbot, von diesem Ver-
bot aber Befreiung zuließ, stellt der Kommentar auf S. 130 Ziff. 8 fest:
eine
solche
Befreiung
„Nach Lage der Verhältnisse dürfte
kaum jemals in Frage kommen.“
aber
Die gleiche Orientierung wird zu $ 16,
der allgemeinen Befreiungs-
vorschrift, auf S. 145 Ziff. 2 wie folgt gegeben:
„Zulässig sind Befreiungen von sämtlichen Vorschriften des Blut-
schutzgesetzes und der dazu ergangenen oder noch ergehenden
Ausführungsverordnungen. Indes wird angesichts der mit der Blutschutzgesetzgebung verfolgten Ziele nur in ganz besonders liegen-
den Ausnahmefällen mit Befreiungen gerechnet werden können.“
Die mit dem Kommentar gegebene und von amtlichen Stellen und
prominenten Nazijuristen
für verbindlich
erklärte Orientierung
wurde allen voran im R. u. Pr. Mal die allgemeine Arbeitsgrundlage
für alle Referate der Abteilung I, durch die alle sich aus der Rassengesetzgebung ergebenden Fragen verwaltungsrechtlicher Natur zu
bearbeiten waren. Entsprechend dieser Anleitung wurden gleich der
Praxis, die mit der Ablehnung aller Anträge nicht vollarischer Personen auf Namensänderung geübt wurde, durch die Abteilung I des
R. u. Pr. MdI auch alle Anträge auf Befreiung von den Folgen der
Nürnberger Rassengesetze abgelehnt, und zwar selbst dann, wenn sie
in Einzelfällen von anderen Stellen befürwortet worden waren. Zum
Beweis hierfür haben dem Senat viele Dokumente vorgelegen und
auch eine Anzahl Zeugen zur Verfügung gestanden.
Aus der Vielzahl der Fälle, in denen Anträge von Geltungsjuden
auf Einstufung als Mischlinge ersten Grades oder Anträge von Misch‘ lingen auf Gleichstellung mit nichtjüdischen Personen abgelehnt
worden sind, sollen nur einige besonders charakteristische Vorgänge
angeführt werden.
Am 24. Juli 1939 schrieb die Ortsgruppe Olmütz-Stadt der NSDAP
an die Kreisleitung der NSDAP
„Fräulein ER
Tochter des
dessen Gattin
-Ö
OR:
in Olmütz
.
(Sudetengau):
D.
, geb. REROR. welche getaufte
ist die
Jüdin ist.
und
Die Ge-
nannte wendet
Sıch
mit einem Ansuchen an den Stellvertreter des
Führers um Nachsicht dieses Hindernisses zum Zwecke der Aufnahme an der Universität.
Mit Rücksicht darauf, daß sie im Turnverein aktiv tätig war, völkisch erzogen und eingestellt ist, wird gebeten, ihr Gesuch befürworten zu wollen.“
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