Nichtjuden bzw. Mischlingen zweiten Grades verbot, von diesem Ver- bot aber Befreiung zuließ, stellt der Kommentar auf S. 130 Ziff. 8 fest: eine solche Befreiung „Nach Lage der Verhältnisse dürfte kaum jemals in Frage kommen.“ aber Die gleiche Orientierung wird zu $ 16, der allgemeinen Befreiungs- vorschrift, auf S. 145 Ziff. 2 wie folgt gegeben: „Zulässig sind Befreiungen von sämtlichen Vorschriften des Blut- schutzgesetzes und der dazu ergangenen oder noch ergehenden Ausführungsverordnungen. Indes wird angesichts der mit der Blutschutzgesetzgebung verfolgten Ziele nur in ganz besonders liegen- den Ausnahmefällen mit Befreiungen gerechnet werden können.“ Die mit dem Kommentar gegebene und von amtlichen Stellen und prominenten Nazijuristen für verbindlich erklärte Orientierung wurde allen voran im R. u. Pr. Mal die allgemeine Arbeitsgrundlage für alle Referate der Abteilung I, durch die alle sich aus der Rassengesetzgebung ergebenden Fragen verwaltungsrechtlicher Natur zu bearbeiten waren. Entsprechend dieser Anleitung wurden gleich der Praxis, die mit der Ablehnung aller Anträge nicht vollarischer Personen auf Namensänderung geübt wurde, durch die Abteilung I des R. u. Pr. MdI auch alle Anträge auf Befreiung von den Folgen der Nürnberger Rassengesetze abgelehnt, und zwar selbst dann, wenn sie in Einzelfällen von anderen Stellen befürwortet worden waren. Zum Beweis hierfür haben dem Senat viele Dokumente vorgelegen und auch eine Anzahl Zeugen zur Verfügung gestanden. Aus der Vielzahl der Fälle, in denen Anträge von Geltungsjuden auf Einstufung als Mischlinge ersten Grades oder Anträge von Misch‘ lingen auf Gleichstellung mit nichtjüdischen Personen abgelehnt worden sind, sollen nur einige besonders charakteristische Vorgänge angeführt werden. Am 24. Juli 1939 schrieb die Ortsgruppe Olmütz-Stadt der NSDAP an die Kreisleitung der NSDAP „Fräulein ER Tochter des dessen Gattin -Ö OR: in Olmütz . (Sudetengau): D. , geb. REROR. welche getaufte ist die Jüdin ist. und Die Ge- nannte wendet Sıch mit einem Ansuchen an den Stellvertreter des Führers um Nachsicht dieses Hindernisses zum Zwecke der Aufnahme an der Universität. Mit Rücksicht darauf, daß sie im Turnverein aktiv tätig war, völkisch erzogen und eingestellt ist, wird gebeten, ihr Gesuch befürworten zu wollen.“ 70 _

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