ga
erreichen seien.
N
sei wenigstens noch in der Umgangsform
höflich. War jed o
eine Vorladung von Dr. G
unterschrieben,
sei
a.
nach seinen eigenen Worten immer
gst und Zittern
ind
enministerium gegangen, da dieser anmaßend, arrogant und
hochfahrend gewesen sei.
Die Haltung des Angeklagten während seiner Tätigkeit im R. u. Pr.
Mal wurde dem Obersten Gericht noch durch zwei weitere Zeugen
belegt.
Wie die Zeugin
aussagte, erhielt sie im Oktober 1939 einen
Brief von der Schwester
Ihres Ehemannes, die in Neustadt (Westpreu-
ßen) mit einem polnischen Arzt verheiratet war. Diese schrieb, daß
sie mit ihrem Ehemann und ihren Kindern unter unmenschlicher Behandlung von Haus und Hof vertrieben worden und nach Galizien
deportiert worden sei.
Um seiner Schwester und ihrer Familie zu helfen, habe sich der
Ehemann
der Zeugin
Ministerialrat Dr.
Kenntnisnahme, daß
‘
Tone
höchst
in das R. u. Pr. MdI
begeben, wo
er an
„Und
ist
rwiesen worden sei. Dieser habe nach
es sıch um einen polnischen Arzt handelte, im
entrüsteten
Erstaunens
ausgerufen:
dann
er
nicht erschossen? Die ganze polnische Intelligenz ist doch erschossen!“
Die Westberliner Zeitung „Telegraf“ veröffentlichte hierüber am
24. Februar 1956 einen Artikel unter der Überschrift und dem Untertitel:
„Und nichts ist geschehen.
Eine Beschwerde über
| traf in Bonn auf taube Ohren.“
Die Zeitung wies darauf hin, daß dieser Vorfall verschiedenen Bundesministern und Adenauer persönlich berichtet worden sei. Sie
schließt den Artikel mit dem Satz: „Nichts ist geschehen.“
Auch die Zeugin R
machte schlechte Erfahrungen mit dem
Angeklagten. Sie war mıt einem jüdischen Bürger verheiratet, dem
im Jahre 1935 die Existenz vernichtet wurde. Die zunehmenden Repressalien brachten die Familie R
zu dem Entschluß, Deutsch-
land zu verlassen. Es ergab sich,
rt
zunächst allein auf dem Seewege das Land
RE
April 1939
rau rn
und ihrem Sohn gelang die Auswanderung nicht mehr.
In ihrer begründeten Besorgnis um das Schicksal ihres als Geltungsjuden behandelten Sohnes wandte sich die Zeugin im Jahre 1942 an
den ihr bekannten und im R. u. Pr. MdI tätigen Dr.
>
der ihr
empfahl, sich zuständigkeitshalber an Dr. G
- Sie befolgte den Rat. Als sie zu Dr. a: das Zimmer kam,
habe er sie unfreundlich nach ihrem Anli
efragt. Sie habe dann
unter Hinweis, daß sie auf Empfehlung Dr.
un
komme, die Bitte
,
73
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents