ga erreichen seien. N sei wenigstens noch in der Umgangsform höflich. War jed o eine Vorladung von Dr. G unterschrieben, sei a. nach seinen eigenen Worten immer gst und Zittern ind enministerium gegangen, da dieser anmaßend, arrogant und hochfahrend gewesen sei. Die Haltung des Angeklagten während seiner Tätigkeit im R. u. Pr. Mal wurde dem Obersten Gericht noch durch zwei weitere Zeugen belegt. Wie die Zeugin aussagte, erhielt sie im Oktober 1939 einen Brief von der Schwester Ihres Ehemannes, die in Neustadt (Westpreu- ßen) mit einem polnischen Arzt verheiratet war. Diese schrieb, daß sie mit ihrem Ehemann und ihren Kindern unter unmenschlicher Behandlung von Haus und Hof vertrieben worden und nach Galizien deportiert worden sei. Um seiner Schwester und ihrer Familie zu helfen, habe sich der Ehemann der Zeugin Ministerialrat Dr. Kenntnisnahme, daß ‘ Tone höchst in das R. u. Pr. MdI begeben, wo er an „Und ist rwiesen worden sei. Dieser habe nach es sıch um einen polnischen Arzt handelte, im entrüsteten Erstaunens ausgerufen: dann er nicht erschossen? Die ganze polnische Intelligenz ist doch erschossen!“ Die Westberliner Zeitung „Telegraf“ veröffentlichte hierüber am 24. Februar 1956 einen Artikel unter der Überschrift und dem Untertitel: „Und nichts ist geschehen. Eine Beschwerde über | traf in Bonn auf taube Ohren.“ Die Zeitung wies darauf hin, daß dieser Vorfall verschiedenen Bundesministern und Adenauer persönlich berichtet worden sei. Sie schließt den Artikel mit dem Satz: „Nichts ist geschehen.“ Auch die Zeugin R machte schlechte Erfahrungen mit dem Angeklagten. Sie war mıt einem jüdischen Bürger verheiratet, dem im Jahre 1935 die Existenz vernichtet wurde. Die zunehmenden Repressalien brachten die Familie R zu dem Entschluß, Deutsch- land zu verlassen. Es ergab sich, rt zunächst allein auf dem Seewege das Land RE April 1939 rau rn und ihrem Sohn gelang die Auswanderung nicht mehr. In ihrer begründeten Besorgnis um das Schicksal ihres als Geltungsjuden behandelten Sohnes wandte sich die Zeugin im Jahre 1942 an den ihr bekannten und im R. u. Pr. MdI tätigen Dr. > der ihr empfahl, sich zuständigkeitshalber an Dr. G - Sie befolgte den Rat. Als sie zu Dr. a: das Zimmer kam, habe er sie unfreundlich nach ihrem Anli efragt. Sie habe dann unter Hinweis, daß sie auf Empfehlung Dr. un komme, die Bitte , 73

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