1 nn
net
a ae
nn
ae
—
nn
mund
17
vorgebracht, ihrem Sohn zu helfen. Nachdem die Zeugin die Frage
des Angeklagten, ob sie von ihrem jüdischen Ehegatten geschieden
sei, verneinen mußte, habe er im aufbrausenden Tone gesagt: „Dann
kleben Sie ja immer noch an dem Juden.“ In gleicher Tonart sei er
fortgefahren: „Das hätten Sie sich eher überlegen sollen. Bilden Sie
sich ja.nicht ein, daß durch eine jetzige Scheidung Ihr Sohn noch gerettet werden kann!“
Zu dem nach $ 3 des Blutschutzgesetzes bestehenden Verbot der Beschäftigung nichtjüdischer weiblicher Personen in jüdischen Haushalten, wurde am 5. Dezember 1935 ein in der Abteilung I des R.u.Pr.MdI
ausgearbeiteter, nicht zur Veröffentlichung bestimmter Runderlaß —
I A 15517/5017 — herausgegeben, mit dem den unteren Verwaltungsbehörden aufgegeben wurde, bei der Prüfung der Befreiungsgesuche
einen sehr strengen Maßstab anzulegen, wobei arbeitsmarktpolitische
Gesichtspunkte auszuscheiden hätten.
Nach diesem Vorbild gab der Präsident der Reichsanstalt für
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 27. März
1936 —
"II 5342/21 — eine Anweisung heraus, mit der nunmehr auch
noch das
Beschäftigungsverbot nach $ 3 des Blutschutzgesetzes auf
deutschblütige Hausgehilfinnen fremder Staatsangehörigkeit erstrec
kt wurde.
Am 18. Oktober 1937 erließ der Reichs- und Preußis
che Arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußis
chen Minister
des Innern eine vertrauliche Anweisung — IIc 4342/37
—, die unter
dem 22. November 1937 den Regierungspräsidenten
übermittelt wurde.
Damit wurden weitere Einschränkungen für ausländische
Hausangestellte bei Juden getroffen.
Die rigorose Ablehnungspraxis des Reichs- und Preußischen
Mini-
steriums des Innern bei Anträgen, mit denen in irgende
iner Form eine
Befreiung von den Vorschriften der Rassengesetz
gebung nachgesucht
wurde, setzte sich auch fort in der Tätigkeit des
Reichsausschusses -
zum Schutze des deutschen Blutes, in welchem ebenfa
lls das R. u. Pr.
. MdI
maßgebend
mitwirkte.
Vorsitzender
des Ausschusses
war
Dr. S
Wie sich aus der Niederschrift über die 9. Sitzun
g des
Auss
es vom 9. März 1937 ergibt, wurden im letzten
Tagesordnungspunkt der kaum drei Stunden dauernden
Sitzung 36 Anträge,
die die Befreiung von den Vorschriften der Rassen
gesetze zum Gegenstand hatten, abgelehnt. In der Niederschrift
heißt es hierzu wörtlich:
„Reichsamtsleiter Dr. PERS
liche Entscheidung sei vom
Hlärt, die seither gesuchte grundsätz-
Führer längst dadurch getroffen worden,
daß dieser auf Vortrag von Reichsärzteführ
er Dr.
erklärt
habe, er wünsche, daß der Reichsauss
chuß nach wie vor dıe bei ihm
angebrachten Anträge ablehne. Der
Führer hat die bisher ablehnende Einstellung des Reichsausschuss
es ausdrücklich gebilligt.“
74
le
N
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents