Dort wurde er nach Prüfung seiner weltanschaulichen und rassebiologischen Eignung am 25.
Juli 1940 mit einer Dienstverpflichtung für vier Jahre aufgenommen.
Unmittelbar darauf erhielt der Angeklagte zunächst bei dem SS- Ersatzbataillon „Der Führer“
in Graz seine Wehrausbildung. Mit den weltanschaulichen Schulungen, die der Angeklagte
während seiner Ausbildung neben den Schulungen im Umgang mit der Waffe durchlief,
wurde ihm das elitäre Selbstbildnis der SS, die nach dem Willen ihres Führers Himmler als
„Keimzelle der nordischen Rasse“ eine Auslese bilden und als überlegene „Herrenkaste“ für
die Aufrechterhaltung und Verbreitung der nationalsozialistischen Ordnung sorgen sollte,
vermittelt. Dem Angeklagten gefiel das. Als junger Mensch ließ er sich von der
nationalsozialistischen Ideologie und Propaganda blenden und entwickelte in der Folgezeit in
der Gemeinschaft mit den gleichaltrigen und gleichgesinnten Kameraden, unter denen er sich
wohl und gut aufgehoben fühlte, ein den Schulungsinhalten entsprechendes Selbstbild. Als er
Ende 1940 zum Feldeinsatz geschickt wurde, ging er selbstbewusst die ihm bevorstehenden
Aufgaben an. Im Dezember 1940 wurde er zum SS-Feldregiment „Der Führer“, Division „Das
Reich“ versetzt. Mit dieser Einheit war er zunächst in der Zeit vom 8. Dezember 1940 bis zum
15. Dezember 1940 bei der Sicherung der besetzten Niederlande, vom 18. Dezember 1940
bis zum 31. März 1941 als Schütze an der Besetzung Nordfrankreichs und vom 8. April 1941
bis zum 18. April 1941 am Feldzug gegen Serbien beteiligt. Ab dem 25. Juni 1941 war der
Angeklagte mit seinem Regiment im Russlandfeldzug eingesetzt. Bei allen diesen Einsätzen
erlebte der Angeklagte seine Einheit als starke Gemeinschaft. Die Verlässlichkeit seiner
Kameraden, die stets füreinander eintraten, schätzte er sehr. Die militärisch erfolgreichen
Einsätze, an denen er nun selbst beteiligt war, erfüllten ihn mit Stolz.
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Das Kriegsgeschehen erfuhr für den Angeklagten persönlich jedoch eine jähe Wendung, als
er am 20. September 1941 in O 17 durch einen Granatsplitter in der Schläfe und einen
Oberschenkeldurchschuss schwer verwundet wurde. Die Verwundung und seine
anschließende schwierige Bergung aus dem Kampfgebiet waren für ihn einschneidende
Erlebnisse. Der Angeklagte wurde in einem in der Nähe gelegenen Feldlazarett erstbehandelt
und am 3. Oktober 1941 in das Kriegslazarett O 18 verlegt. Nach seiner Genesung, die durch
eine zwischenzeitlich aufgetretene Malariaerkrankung verzögert wurde, erfolgte am 31.
Oktober 1941 seine Verlegung nach O 19 zum dortigen Ersatzbataillon „Der Führer“. Im
Gespräch mit dem dortigen Spieß seiner Einheit machte sich der Angeklagte Sorgen um
seine weitere Verwendung, weil die Folgen seiner Verwundung seine Rückkehr zur
Kriegsfront noch nicht erlaubten. Deswegen bewirkten die Vorgesetzten des Angeklagten
seine Versetzung zum Konzentrationslager Auschwitz. Die Bedenken des Angeklagten als
engagierten Soldaten hiergegen zerstreuten sich, nachdem ihm der dortige Dienst von seinen
Vorgesetzten als – im Vergleich zum Militärdienst an der Front – ebenso kriegswichtiger
„Innendienst“ präsentiert worden war und er zudem erfuhr, dass zusammen mit ihm weitere
Kameraden mit gleichem Schicksal nach Auschwitz versetzt werden würden. Nachdem der
Angeklagte zuvor noch zum SS-Sturmmann befördert und mit dem Verwundetenabzeichen in
Schwarz ausgezeichnet worden war, traf er am 23. Januar 1942 im Konzentrationslager
Auschwitz ein.
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2.
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a)
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Das in der Nähe der polnischen Stadt Oswiecim gelegene Konzentrationslager Auschwitz war
auf Anordnung des „Reichsführers SS“ Himmler, der die von der SS geführten
Konzentrationslager befehligte, seit Anfang 1941 als Arbeitslager für die erwarteten,
mindestens 100.000 Kriegsgefangenen des geplanten Russlandfeldzuges zu dem gut 40 kqm
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