großen „Interessengebiet Ausschwitz“ – bestehend aus dem auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne gelegenen Stammlager (später Auschwitz I) und dem etwa 3 km nordwestlich davon neu errichteten Lager Birkenau (später Auschwitz II) mit umliegenden Wirtschafts- und Sperrflächen – ausgebaut worden. Zudem war etwa 6 km östlich vom Stammlager Auschwitz das zugehörige Außenlager Buna (später Monowitz bzw. Auschwitz III) errichtet worden, wo die Kriegsgefangenen in den Bunawerken der IG Farben AG bei der Herstellung synthetischen Kautschuks und flüssiger Treibstoffe für die deutsche Rüstungsindustrie Zwangsarbeit leisten sollten. Dementsprechend ging auch der Angeklagte bei seiner Ankunft in Auschwitz zunächst davon aus, dass das Lager, in dem er nunmehr seinen Dienst verrichten sollte, ein Kriegsgefangenenlager sei. Tatsächlich war dieser Plan aber aufgrund der militärischen Misserfolge im Russlandfeldzug bereits Ende des Jahres 1941 wieder aufgegeben worden. Stattdessen wurde das Lager auf Befehl Himmlers ab 1942 zum Vernichtungslager für die aufgrund der nationalsozialistischen Weltanschauung verfolgten Menschen, insbesondere für die jüdische Bevölkerung. 16 Das nationalsozialistische Regime unter Führung von Hitler hatte bereits mit Kriegsbeginn seine „Rassenpolitik“ radikalisiert und in den besetzten Gebieten damit begonnen, die jüdische Bevölkerung zwangsweise in abgeriegelte Stadtteile umzusiedeln, um sie von dort in Gebiete außerhalb Europas umzusiedeln und die Länder statt ihrer mit Deutschen zu bevölkern. Die jüdischen Menschen mussten ihre Häuser, Wohnungen und Betriebe und nahezu ihr gesamtes Hab und Gut zurücklassen und wurden lediglich mit dem, was sie mit ihrem Handgepäck bei sich führen konnten, in ärmlich ausgestatteten Ghettos zusammengetrieben. Das von ihnen zurückgelassene Eigentum wurde in das Staatsvermögen des deutschen Reiches überführt. Aufgrund der in den Ghettos bestehenden schlechten Versorgung und völlig unzureichenden hygienischen Verhältnisse starben bereits hier täglich Menschen an Unterernährung und Infektionskrankheiten. 17 Im Laufe des Jahres 1941 folgte der Entschluss Hitlers und der Parteiführung der NSDAP zur sogenannten „Endlösung der Judenfrage“, womit die systematische Tötung der gesamten, im deutschen Einflussgebiet lebenden jüdischen Bevölkerung gemeint war. Mit der Verwirklichung des Entschlusses wurde nach der sogenannten „Wannseekonferenz“, die auf Veranlassung von Hitlers Stellvertreter Göring am 20. Januar 1942 auf Staatsekretärsebene stattfand und bei der die verwaltungsmäßige sowie technisch-organisatorische Umsetzung des Massenmordes festgelegt wurde, mit höchster Geheimhaltungsstufe auf polnischem Gebiet begonnen. Als Tötungsmethode wurde von den Machthabern die Vergasung in geschlossenen Räumen gewählt, weil die Menschen auf diese Weise lautlos und unauffällig sowie gleichzeitig in großer Zahl umgebracht werden konnten. Dies wurde in den hierfür eigens errichteten Vernichtungslagern Belzec, Treblinka und Sobibor ab 1942 im Rahmen der sogenannten „Aktion Reinhardt“ vollzogen. 18 Mit den seit Anfang 1942 eintreffenden Deportationszügen aus allen im Einflussbereich des deutschen Reiches gelegenen Ländern wurde auch das Konzentrationslager Auschwitz Teil der Verwirklichung des „Endlösungsplans“. Wegen seiner Größe und der guten Anbindung an das Eisenbahnnetz – es liegt an den Bahnlinien Kattowitz/Warschau und Krakau/Wien – schien es den Machthabern für die Vernichtungsaktion besonders geeignet. So konnten die Verfolgten aus ganz Europa in großer Zahl mit Güterzügen zum Vernichtungsort verbracht werden. Im Hinblick auf den sich im Kriegsverlauf ergebenden Arbeitskräftemangel und der in Auschwitz bereits bestehenden Unterbringungskapazitäten und Einsatzmöglichkeiten bot sich hier zudem für die nationalsozialistische Führung an, die Arbeitskraft der zur Tötung bestimmten Menschen zuvor in größtmöglichem Umfang auszubeuten. So entschieden die 19

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