großen „Interessengebiet Ausschwitz“ – bestehend aus dem auf dem Gelände der
ehemaligen Kaserne gelegenen Stammlager (später Auschwitz I) und dem etwa 3 km nordwestlich davon neu errichteten Lager Birkenau (später Auschwitz II) mit umliegenden
Wirtschafts- und Sperrflächen – ausgebaut worden. Zudem war etwa 6 km östlich vom
Stammlager Auschwitz das zugehörige Außenlager Buna (später Monowitz bzw. Auschwitz
III) errichtet worden, wo die Kriegsgefangenen in den Bunawerken der IG Farben AG bei der
Herstellung synthetischen Kautschuks und flüssiger Treibstoffe für die deutsche
Rüstungsindustrie Zwangsarbeit leisten sollten. Dementsprechend ging auch der Angeklagte
bei seiner Ankunft in Auschwitz zunächst davon aus, dass das Lager, in dem er nunmehr
seinen Dienst verrichten sollte, ein Kriegsgefangenenlager sei.
Tatsächlich war dieser Plan aber aufgrund der militärischen Misserfolge im Russlandfeldzug
bereits Ende des Jahres 1941 wieder aufgegeben worden. Stattdessen wurde das Lager auf
Befehl Himmlers ab 1942 zum Vernichtungslager für die aufgrund der nationalsozialistischen
Weltanschauung verfolgten Menschen, insbesondere für die jüdische Bevölkerung.
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Das nationalsozialistische Regime unter Führung von Hitler hatte bereits mit Kriegsbeginn
seine „Rassenpolitik“ radikalisiert und in den besetzten Gebieten damit begonnen, die
jüdische Bevölkerung zwangsweise in abgeriegelte Stadtteile umzusiedeln, um sie von dort in
Gebiete außerhalb Europas umzusiedeln und die Länder statt ihrer mit Deutschen zu
bevölkern. Die jüdischen Menschen mussten ihre Häuser, Wohnungen und Betriebe und
nahezu ihr gesamtes Hab und Gut zurücklassen und wurden lediglich mit dem, was sie mit
ihrem Handgepäck bei sich führen konnten, in ärmlich ausgestatteten Ghettos
zusammengetrieben. Das von ihnen zurückgelassene Eigentum wurde in das
Staatsvermögen des deutschen Reiches überführt. Aufgrund der in den Ghettos bestehenden
schlechten Versorgung und völlig unzureichenden hygienischen Verhältnisse starben bereits
hier täglich Menschen an Unterernährung und Infektionskrankheiten.
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Im Laufe des Jahres 1941 folgte der Entschluss Hitlers und der Parteiführung der NSDAP zur
sogenannten „Endlösung der Judenfrage“, womit die systematische Tötung der gesamten, im
deutschen Einflussgebiet lebenden jüdischen Bevölkerung gemeint war. Mit der
Verwirklichung des Entschlusses wurde nach der sogenannten „Wannseekonferenz“, die auf
Veranlassung von Hitlers Stellvertreter Göring am 20. Januar 1942 auf Staatsekretärsebene
stattfand und bei der die verwaltungsmäßige sowie technisch-organisatorische Umsetzung
des Massenmordes festgelegt wurde, mit höchster Geheimhaltungsstufe auf polnischem
Gebiet begonnen. Als Tötungsmethode wurde von den Machthabern die Vergasung in
geschlossenen Räumen gewählt, weil die Menschen auf diese Weise lautlos und unauffällig
sowie gleichzeitig in großer Zahl umgebracht werden konnten. Dies wurde in den hierfür
eigens errichteten Vernichtungslagern Belzec, Treblinka und Sobibor ab 1942 im Rahmen der
sogenannten „Aktion Reinhardt“ vollzogen.
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Mit den seit Anfang 1942 eintreffenden Deportationszügen aus allen im Einflussbereich des
deutschen Reiches gelegenen Ländern wurde auch das Konzentrationslager Auschwitz Teil
der Verwirklichung des „Endlösungsplans“. Wegen seiner Größe und der guten Anbindung an
das Eisenbahnnetz – es liegt an den Bahnlinien Kattowitz/Warschau und Krakau/Wien –
schien es den Machthabern für die Vernichtungsaktion besonders geeignet. So konnten die
Verfolgten aus ganz Europa in großer Zahl mit Güterzügen zum Vernichtungsort verbracht
werden. Im Hinblick auf den sich im Kriegsverlauf ergebenden Arbeitskräftemangel und der in
Auschwitz bereits bestehenden Unterbringungskapazitäten und Einsatzmöglichkeiten bot sich
hier zudem für die nationalsozialistische Führung an, die Arbeitskraft der zur Tötung
bestimmten Menschen zuvor in größtmöglichem Umfang auszubeuten. So entschieden die
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