Dort wurde er nach Prüfung seiner weltanschaulichen und rassebiologischen Eignung am 25. Juli 1940 mit einer Dienstverpflichtung für vier Jahre aufgenommen. Unmittelbar darauf erhielt der Angeklagte zunächst bei dem SS- Ersatzbataillon „Der Führer“ in Graz seine Wehrausbildung. Mit den weltanschaulichen Schulungen, die der Angeklagte während seiner Ausbildung neben den Schulungen im Umgang mit der Waffe durchlief, wurde ihm das elitäre Selbstbildnis der SS, die nach dem Willen ihres Führers Himmler als „Keimzelle der nordischen Rasse“ eine Auslese bilden und als überlegene „Herrenkaste“ für die Aufrechterhaltung und Verbreitung der nationalsozialistischen Ordnung sorgen sollte, vermittelt. Dem Angeklagten gefiel das. Als junger Mensch ließ er sich von der nationalsozialistischen Ideologie und Propaganda blenden und entwickelte in der Folgezeit in der Gemeinschaft mit den gleichaltrigen und gleichgesinnten Kameraden, unter denen er sich wohl und gut aufgehoben fühlte, ein den Schulungsinhalten entsprechendes Selbstbild. Als er Ende 1940 zum Feldeinsatz geschickt wurde, ging er selbstbewusst die ihm bevorstehenden Aufgaben an. Im Dezember 1940 wurde er zum SS-Feldregiment „Der Führer“, Division „Das Reich“ versetzt. Mit dieser Einheit war er zunächst in der Zeit vom 8. Dezember 1940 bis zum 15. Dezember 1940 bei der Sicherung der besetzten Niederlande, vom 18. Dezember 1940 bis zum 31. März 1941 als Schütze an der Besetzung Nordfrankreichs und vom 8. April 1941 bis zum 18. April 1941 am Feldzug gegen Serbien beteiligt. Ab dem 25. Juni 1941 war der Angeklagte mit seinem Regiment im Russlandfeldzug eingesetzt. Bei allen diesen Einsätzen erlebte der Angeklagte seine Einheit als starke Gemeinschaft. Die Verlässlichkeit seiner Kameraden, die stets füreinander eintraten, schätzte er sehr. Die militärisch erfolgreichen Einsätze, an denen er nun selbst beteiligt war, erfüllten ihn mit Stolz. 11 Das Kriegsgeschehen erfuhr für den Angeklagten persönlich jedoch eine jähe Wendung, als er am 20. September 1941 in O 17 durch einen Granatsplitter in der Schläfe und einen Oberschenkeldurchschuss schwer verwundet wurde. Die Verwundung und seine anschließende schwierige Bergung aus dem Kampfgebiet waren für ihn einschneidende Erlebnisse. Der Angeklagte wurde in einem in der Nähe gelegenen Feldlazarett erstbehandelt und am 3. Oktober 1941 in das Kriegslazarett O 18 verlegt. Nach seiner Genesung, die durch eine zwischenzeitlich aufgetretene Malariaerkrankung verzögert wurde, erfolgte am 31. Oktober 1941 seine Verlegung nach O 19 zum dortigen Ersatzbataillon „Der Führer“. Im Gespräch mit dem dortigen Spieß seiner Einheit machte sich der Angeklagte Sorgen um seine weitere Verwendung, weil die Folgen seiner Verwundung seine Rückkehr zur Kriegsfront noch nicht erlaubten. Deswegen bewirkten die Vorgesetzten des Angeklagten seine Versetzung zum Konzentrationslager Auschwitz. Die Bedenken des Angeklagten als engagierten Soldaten hiergegen zerstreuten sich, nachdem ihm der dortige Dienst von seinen Vorgesetzten als – im Vergleich zum Militärdienst an der Front – ebenso kriegswichtiger „Innendienst“ präsentiert worden war und er zudem erfuhr, dass zusammen mit ihm weitere Kameraden mit gleichem Schicksal nach Auschwitz versetzt werden würden. Nachdem der Angeklagte zuvor noch zum SS-Sturmmann befördert und mit dem Verwundetenabzeichen in Schwarz ausgezeichnet worden war, traf er am 23. Januar 1942 im Konzentrationslager Auschwitz ein. 12 2. 13 a) 14 Das in der Nähe der polnischen Stadt Oswiecim gelegene Konzentrationslager Auschwitz war auf Anordnung des „Reichsführers SS“ Himmler, der die von der SS geführten Konzentrationslager befehligte, seit Anfang 1941 als Arbeitslager für die erwarteten, mindestens 100.000 Kriegsgefangenen des geplanten Russlandfeldzuges zu dem gut 40 kqm 15

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