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BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 159/68LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken13.12.1967
BeckRS 1970,
31384458
BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 159/68LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken13.12.1967
Titel:
BGH: Urteil vom 01.10.1970 - IX ZR 159/68
Normenkette:
Art. III Nr. 1 BEG-SchlußG
Amtlicher Leitsatz:
Die Neufassung des §9 Abs. 5 BEG durch Art. I Nr. 6 BEG-SG begründet ein Recht auf neue
Entscheidung, wenn der Entschädigungsanspruch vor Verkündung des Schlußgesetzes ganz
oder teilweise mit der Begründung abgelehnt worden ist, daß der von der Verfolgung
verursachte Schaden auch ohne Verfolgung eingetreten wäre.
Bei der neuen Entscheidung sind die Entschädigungsorgane an die tatsächlichen Feststellungen
gebunden, auf denen die frühere Entscheidung über den Verfolgungsschaden beruht; in der
Feststellung des hypothetischen Schadensverlaufs sind sie frei.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 1. Oktober 1970
Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 25. Juni 1970 unter Mitwirkung
der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken
vom 13. Dezember 1967 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.
Von Rechts wegen
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5/20/2022