- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 159/68LG Frankenthal; OLG Zweibrücken13.12.1967 BeckRS 1970, 31384458 BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 159/68LG Frankenthal; OLG Zweibrücken13.12.1967 Titel: BGH: Urteil vom 01.10.1970 - IX ZR 159/68 Normenkette: Art. III Nr. 1 BEG-SchlußG Amtlicher Leitsatz: Die Neufassung des §9 Abs. 5 BEG durch Art. I Nr. 6 BEG-SG begründet ein Recht auf neue Entscheidung, wenn der Entschädigungsanspruch vor Verkündung des Schlußgesetzes ganz oder teilweise mit der Begründung abgelehnt worden ist, daß der von der Verfolgung verursachte Schaden auch ohne Verfolgung eingetreten wäre. Bei der neuen Entscheidung sind die Entschädigungsorgane an die tatsächlichen Feststellungen gebunden, auf denen die frühere Entscheidung über den Verfolgungsschaden beruht; in der Feststellung des hypothetischen Schadensverlaufs sind sie frei. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 1. Oktober 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 25. Juni 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 13. Dezember 1967 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Von Rechts wegen http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384458 1 von 4 5/20/2022

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