— Funk-. Fernsprech-. ihren et;a der BdO Zum ER polizei = war Riga in nunespolizei 19 Poöst-und einmal Bataillon das hatte in Riga Ordnungs- der Generalleutnant Kuriere Die Kurierverbindung. wöchentlich Polizei-Bataillon 11 im "besonderen Einsatz" befand, unterstanden seine Angehörigen nach der Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Anzehödas sich Da besonderem Einsatz Verbindung mit nunzen 1940 hierzu den in 5.2107) (RGB1.I 1939 17.Oktober vom bei Polizeiverbände der Angehörigen die für und SS der rise Durchführungsverord. ergangenen 1939 (RGB1.I 8.2295 ) und :7.April 1.liovember Für (RGEBL.I 8.659) der S$-und Polizeigerichtsbarkeit. vom neben insoweit sie galten die Vorschriften auch Strafrecht allgemeinen dem Militärstrafgesetzbuches- des IV hältnismäßig besetzten den in ver- die Heeresgebietes aus- nicht Polizeikräfte deutschen geringen wurden reichten. rückwärtigen des Größe der wegen Da in nänlich Ostgebieten, baltischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen), in Teißruthenien und in der Ukraine auch einheimische Kräfte zur Erfüllung polizeilicher und anderer Aufgaben herangezozen, und zwar sowohl im Einzeldienst als auch in geschlosden noch keine unter der In aus der während sanen sie zeren des ehemaligen sowie aus solchen Polizei Besetzung die Russen Litauens standen und durch gekämpft im Rinzeldienst die zusammengefaßt, Offiziere sie zusammengefaßt. einheimischen Formationen Angehörigen nicht lonen und der diese sich setzten wurden später Erst zunächst hatten Kräfte "Schutzmannschaft" Bezeichnung vorwiegend und Bezeichnung. einheitliche Litauen +ärs einheimischen Die Formationen. senen ihre Nachschuborzanisation hatten. eingesetzt unter eigene hatten. dem waren. Kommando waren, in Parti- als Sowjets Sie die zusammen. Leuten die Mili- litauischen vier soweit Batail- litauischer Besoldungs-, VerpflegungsIn den ersten Monaten - 20 -

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