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Funk-.
Fernsprech-.
ihren
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der
BdO
Zum
ER
polizei
=
war
Riga
in
nunespolizei
19
Poöst-und
einmal
Bataillon
das
hatte
in Riga
Ordnungs-
der
Generalleutnant
Kuriere
Die
Kurierverbindung.
wöchentlich
Polizei-Bataillon 11 im "besonderen Einsatz"
befand, unterstanden seine Angehörigen nach der Verordnung
über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Anzehödas
sich
Da
besonderem
Einsatz
Verbindung
mit
nunzen
1940
hierzu
den
in
5.2107)
(RGB1.I
1939
17.Oktober
vom
bei
Polizeiverbände
der
Angehörigen
die
für
und
SS
der
rise
Durchführungsverord.
ergangenen
1939 (RGB1.I 8.2295 ) und :7.April
1.liovember
Für
(RGEBL.I 8.659) der S$-und Polizeigerichtsbarkeit.
vom
neben
insoweit
sie
galten
die
Vorschriften
auch
Strafrecht
allgemeinen
dem
Militärstrafgesetzbuches-
des
IV
hältnismäßig
besetzten
den
in
ver-
die
Heeresgebietes
aus-
nicht
Polizeikräfte
deutschen
geringen
wurden
reichten.
rückwärtigen
des
Größe
der
wegen
Da
in
nänlich
Ostgebieten,
baltischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen), in
Teißruthenien und in der Ukraine auch einheimische Kräfte
zur Erfüllung polizeilicher und anderer Aufgaben herangezozen, und zwar sowohl im Einzeldienst als auch in geschlosden
noch
keine
unter
der
In
aus
der
während
sanen
sie
zeren
des
ehemaligen
sowie
aus
solchen
Polizei
Besetzung
die
Russen
Litauens
standen
und
durch
gekämpft
im Rinzeldienst
die
zusammengefaßt,
Offiziere
sie
zusammengefaßt.
einheimischen Formationen
Angehörigen
nicht
lonen
und
der
diese
sich
setzten
wurden
später
Erst
zunächst
hatten
Kräfte
"Schutzmannschaft"
Bezeichnung
vorwiegend
und
Bezeichnung.
einheitliche
Litauen
+ärs
einheimischen
Die
Formationen.
senen
ihre
Nachschuborzanisation
hatten.
eingesetzt
unter
eigene
hatten.
dem
waren.
Kommando
waren,
in
Parti-
als
Sowjets
Sie
die
zusammen.
Leuten
die
Mili-
litauischen
vier
soweit
Batail-
litauischer
Besoldungs-, VerpflegungsIn den ersten Monaten
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