10
Der Kläger veröffentlichte am 16.07.2009 einen Beitrag mit der Überschrift „Wo Hass keine Grenzen kennt“
Jagdaktion gegen ... (Anlage B 5). In diesem Beitrag bezeichnet der Kläger Bedienstete des israelischen
Außenministeriums als „Blockwarte“, Siedlungen in der Westbank und in Gaza als „Ghettos“.
11
Am 25.4.2015 trat der Kläger als Gastredner auf der Veranstaltung „Palestinians in Europe Conference“ auf.
Diese Veranstaltung wurde jährlich in einer anderen europäischen Stadt durchgeführt. Im April 2015 in
Berlin wurde sie erstmals ohne direkte Beteiligung der Hamas veranstaltet. Es traten Organisationen wie
das „Palestine Return Center London“ und die „Palästinensische Gemeinschaft Deutschland e.V.“ auf, die
nach dem Verfassungsschutzbericht Berlin für 2015 (Anlage B 21) Verbindungen zur Hamas aufweisen und
Hamas-Anhänger zu ihren Mitgliedern zählen.
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Der Kläger führte in seiner Rede (Anlage B 6) aus:
„Der Zentralrat der Juden hat unlängst von den Moslems in diesem Land gefordert, dass sie sich bei den
Juden entschuldigen, weil es auf manchen Demonstrationen zu judenfeindlichen Parolen gekommen ist. Die
Parolen waren aber nicht „judenfeindlich“ sondern schlimmstenfalls anti-israelisch, anti-zionistisch und ein
Ausdruck von Wut, des Zorns und Verzweiflung angesichts des Massenmordes an ihren Freunden und
Verwandten in Gaza. Vergessen wir nicht, das es insgesamt mehr als 2100 Tote und mehrere Tausend
Verletzte gegeben hat und zigtausend Obdachlose, weil tausende von Häusern zerstört worden sind. Eine
durchaus verständliche Reaktion, für die sich keiner entschuldigen muss.
Für die rassistischen Reaktionen in der Redaktion der jüdischen Zeitung, die vom Zentral offensichtlich
gedeckt werden und für die demnach kein anderer als der Zentralratsvorsitzende ... verantwortlich ist,
müsste sich der Zentralrat sehr wohl, sehr dringend und in vollem Umfang entschuldigen, und die
Entschuldigung auf der ersten Seite drucken. Der Zentralrat wird es aber nicht tun, weil er zu schwach und
zu feige ist und versucht, seine Hände in Unschuld zu waschen, wie die Führung der Nazis sich auch
niemals für die Ausfälle des „Völkischen Beobachters“ entschuldigt hat.“
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Auf Demonstration 2014 in Berlin, Frankfurt am Main, Essen und Gelsenkirchen hatten Hamas-Anhänger
die Parolen skandiert:
- Jude, Jude feiges Schwein, komm’ heraus und kämpf’ allein!
- Scheiß-Juden, wir kriegen euch!
- Hamas, Hamas, Juden ins Gas
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Der Kläger veröffentlichte am 16.9.2016 auf seiner Internetseite den Beitrag: „Hass-Fabrik“ HAWK? (Anlage
B 10), in dem es u.a. heißt:
„... war ein folgsamer Beamter, der die Befehle ausgeführt hat, die man ihm erteilt hatte. Hätte man ihm
befohlen blonde Frauen einzusammeln und in Todeslager zu verfrachten, er hätte es auch gemacht, und
wenn man ihm befohlen hätte, Schwarze oder Chinesen in Züge zu stecken und nach Auschwitz zu fahren,
er hätte es auch gemacht. ... war ein Verbrecher und das wiegt schwerer als die Frage, ob er auch
Antisemit war.
Es ist deshalb auch absolut falsch und dumm zu behaupten, wie es ... tut, der Antisemitismus sei
Bestandteil der DNA der Deutschen. Auch Hass auf Araber liegt nicht in der DNA der Israelis und der Juden
erst recht nicht. Dass Deutsche trotzdem das getan haben, was sie taten, ist das Ergebnis politischer
Verführung und Gehirnwäsche. In Israel ist es genauso.
Wenn aber jemand glaubt „Die Juden sind unser Unglück“ oder wenn jemand unbedingt will, dass „Juda
verrecke“, dann kann man von pathologischen bzw. emotionalen Judenhass reden. Das ist die gefährliche
Variante die wir bekämpfen müssen, die wir ablehnen müssen.