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BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 93/69LG Hildesheim; OLG
Celle19.11.1968
BeckRS 1970,
31384571
BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 93/69LG Hildesheim; OLG
Celle19.11.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 26.11.1970 - IX ZR 93/69
Normenkette:
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 c BEG
Amtlicher Leitsatz:
Für den Verfolgten, der nach Auswanderung, Deportation oder Ausweisung aus dem
Altreichsgebiet Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungzone
Deutschlands genommen und nicht wieder aufgegeben hat, begründen auch die Änderungen
des §4 BEG durch Art. I BEG-SG keine Entschädigungsberechtigung.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 26. November 1970
Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Oktober 1970 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, von der Mühlen, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom
19. November 1968 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten tragen die
Klägerinnen.
Von Rechts wegen
Die 1870 geborene, seit 1925 verwitwete S
H. wurde am 19. September 1942 wegen ihrer
jüdischen Abstammung von ihrem langjährigen Wohnsitz L. nach Theresienstadt verschleppt. Im
Juli 1945 gelangte sie nach L. zurück. Dort starb sie am 22. April 1949. Ihre Erben waren ihre 1951
und 1967 in London verstorbenen Söhne, die von den Klägerinnen beerbt worden sind.
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6/7/2022