- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 93/69LG Hildesheim; OLG Celle19.11.1968 BeckRS 1970, 31384571 BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 93/69LG Hildesheim; OLG Celle19.11.1968 Titel: BGH: Urteil vom 26.11.1970 - IX ZR 93/69 Normenkette: § 4 Abs. 1 Nr. 1 c BEG Amtlicher Leitsatz: Für den Verfolgten, der nach Auswanderung, Deportation oder Ausweisung aus dem Altreichsgebiet Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungzone Deutschlands genommen und nicht wieder aufgegeben hat, begründen auch die Änderungen des §4 BEG durch Art. I BEG-SG keine Entschädigungsberechtigung. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 26. November 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Oktober 1970 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, von der Mühlen, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 19. November 1968 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen. Von Rechts wegen Die 1870 geborene, seit 1925 verwitwete S H. wurde am 19. September 1942 wegen ihrer jüdischen Abstammung von ihrem langjährigen Wohnsitz L. nach Theresienstadt verschleppt. Im Juli 1945 gelangte sie nach L. zurück. Dort starb sie am 22. April 1949. Ihre Erben waren ihre 1951 und 1967 in London verstorbenen Söhne, die von den Klägerinnen beerbt worden sind. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384571 1 von 5 6/7/2022

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