bei der Rechtsanwaltskammer L ein: Rechtsanwalt F betreibe seit Jahren eine Hetzjagd gegen sie; er bezichhge sie der Lüge und des Betruges; er beleidige und verleumde sie in fast jedem seiner SchriXsätze. Rechtsanwalt F erwiderte in seiner Stellungnahme vom 29.07.2011 an die Rechtsanwaltskammer L u. a. Folgendes: „Ob Frau Q-C Jüdin und/oder Türkin ist, ist hier nicht bekannt und nicht von Interesse. Der Unterzeichner beabsichhgt nicht, sich von Frau Q-C bekochen zu lassen. Die ,türkische Karte’ spielt sie in ihrem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer vom 21. Juli 2011 zum ersten Mal. Die ,jüdische Karte’ spielte sie erstmals mit SchriXsatz vom 27. Juni 2011 an das Amtsgericht T. Bis dato spielte sie immer nur die Karte der Schwerbehinderten, behauptete ,in psychiatrischer Betreuung’ zu sein und versuchte hierdurch, ihrer zeugenschaXlichen Vernehmung durch das Amtsgericht T zu entgehen.“ (...) Wenn eine Powerfrau mit sechs Jobs, kickboxend und in New York Marathon laufend aufgrund ihrer angeblichen Schwerbehinderung gehindert sein will, eine zeugenschaXliche Aussage vor dem Amtsgericht T zu machen und einen Bescheid vorlegt, aus dem sich ergibt, dass ihr Arbeitgeber für sie einen monatlichen,Minderleistungszuschuss’ abgreiX, kommt das dem Unterzeichner ,spanisch’ vor (Frau Q-C: Sollten Sie einen spanischen 8 Freund haben oder sollte ‘spanisch’ ihre Lieblingsposihon sein. Ich wusste das nicht, das ist keine entsprechende Anspielung. Es handelt sich lediglich um eine umgangssprachliche Formulierung).“ (...) So war es dann auch. Es stellte sich heraus, dass Frau Q-C fiJer ist als wir alle und ihre angebliche Behinderung ‘getürkt’ sein dürXe (sorry, Umgangssprache).“ Mit der Äußerung, Frau Q-C habe die „türkische Karte gespielt“, bezieht sich der Angeschuldigte auf die Eingabe der Zeugin Q-C vom 21.07.2011 an die Rechtsanwaltskammer L, in welcher sie sich beschwert, dass Rechtsanwalt F ihr AJest als „getürkt“ bezeichnete. Mit der Äußerung auf ihren jüdischen Glauben bezieht sich Rechtsanwalt F darauf, dass die Zeugin am 27.06.2011 an das AG T schrieb: „Wir (die Schwerbehinderten) sind alle Lügner, Betrüger und tun nur so, als wären wir krank. Besonders gilt das natürlich für jüdische Schwerbehinderte wie mich!“ Die StaatsanwaltschaX C1 leitete gegen Rechtsanwalt F im Hinblick auf das hier verfahrensgegenständliche Schreiben vom 29.07.2011 ein strafrechtliches ErmiJlungsverfahren ein, das sie sodann vorläufig gem. § 154 StPO einstellte. Weiter wurde wegen eines anderen Schreibens vom 05.08.2011 ein ErmiJlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet (StA C1 80 Ds 100 Js 180/11-99/13). Die Eröffnung der unter Beschränkung gem. § 154 StPO erhobenen Anklage

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