-5- J. zusammen, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und gegebenen- falls andere jüdische Einrichtungen zu verüben. In der Nacht vom 17. auf den 18. November 2022 feuerte er mit einer scharfen Schusswaffe in Y. Auftrag mehrfach auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge E. s . In diesem unmittelbar an das ehemalige Gotteshaus angebauten Gebäude befindet sich das S. -Institut für deutsch-jüdische Geschichte an der Universität D. 10 . Innerhalb der Gruppierung („Operativteam“) nahm Y. in Zusam- menarbeit mit einer staatlichen Stelle im Iran, den Quds-Kräften der Revolutionsgarde, eine koordinierende Funktion ein. Auf seine Aufforderung warf J. am späten Abend des 17. November 2022 einen Molotow-Cocktail gegen einen Gebäudeteil einer Schule in B. , deren Gelände an den rückwärtigen Bereich der dortigen Synagoge grenzt. 11 (1) Der Anfangsverdacht stützte sich vornehmlich auf Behördenzeugnisse. Die dortigen Angaben fanden indizielle Bestätigung durch weitere Ermittlungsergebnisse. Insbesondere hat sich J. bei seiner Beschuldigtenverneh- mung dahin eingelassen, er habe im Auftrag einer Person X - womit er aus Gründen des Selbstschutzes naheliegend Y. satz auf das Schulgebäude in B. ausgesagt, J. geworfen. Darüber hinaus hat ein Zeuge habe ihn aufgefordert, am 17. November 2022 gegen 23 Uhr gemeinsam mit ihm einen Brandanschlag auf die Synagoge in Do. zu ver- üben; zudem hat der Zeuge bekundet, nach seiner Kenntnis habe J. , der täg- lich mit Y. 12 bezeichnet hat - den Brand- telefoniere, den Auftrag aus dem Iran erhalten. Wegen weiterer Einzelheiten zur Beweislage wird auf die Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 7. März 2023 verwiesen.

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