des $ ohne Bedeutung und hat wenn die Bevölkerung‘ aufmerksam legen zu hätte ziehenden für hält die 3 erforderlich. somit nicht Gefängnis bei bei keins der Vielzahl untersten deshalb zu der des einer können. der nicht in Betracht Die Straf- Übertretung Vergehen der für Sie einer liegt und Der eine 8 Monaten tatmehrheit- Angeklagten Vertretbaren. ohnehin Angeklagte Gesamtgefängnisstrafe von \ | I l [ war 8 lionaten verurteilen. Auf diese Strafe Unterbringungshaft war abermals die in von dem voller Angeklagten Höhe erlittene anzurechnen, 3 60 StGB. 2.) liche seine war durch die Beleidigungen Befugnis auf Den verletzten zugesprochen Kosten stellung Neuen zu des Presse » werden, Öffentlich Entsprechend hiebei der bestimmen, Urteils zu "falschen Anschuldigungen Personen die zu Entscheidung durch geschehen dies 39 öffent- die Angeklagten 165, 200 StGB.- Bundesgerichtshofs innerhalb sinmaliges das machen, des oder wiederum Verurteilung bekannt daß mußts 2 Wochen Binrücken nach Zu- in der, Passauer hat. TIIs Da der Angeklagte "Unterbringungshaft straffrei sich seit geführt seiner hat, Entlassung kann \ Veränderung mit tateinheitlich Be- schuld- Binsatzstrafen zu des Auch vorge- den Gefängnis auch Straftaten Grenze abermals werden einzelnen besteht niet all Verjährung Veranlassung. zusammentreffenden der bei 1 Monat hiebei Einfluß.: also Strafe von den ergibt, Gesantstrafe Übertrstung der ist Angeklagten zusammentreffenden und sich des verhängt nach Hinsatzstrafe Veränderung zu nicht hat, keinen Schimpfen geringere auch erfüllt Strafmaß eine sine Da an das eine Umständen StGB das wäre, deshalb angemessen lich auf tateinheitlich leidigung der Nr.l1 auf geworden hätte, kammer 31o erwartet aus der werden, un. Tatbestand (&s den

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