II
und
;
angelockt
bei
bemessung
Bedeutung
von
Begleiterscheinung
geringfügige
eine
war
nur
Sie
tritt
der
Überzeugung,
diessr
hinter
sei
des
weit-
131
StGB
Ge-
eine
Strafgrenze.
dieser
Schwere
Stral-
die
groben
des
hie-
ist
hat,
Unfugs
Staatsverleumdung.
der
deshalb
völlig
zurück.
Die
Strafkamner
ist
nach
Wegfall
der
Übertretung
eine
auch
daß
Übertretung
Die
gewesen.
3
für
aber
nicht
Beurteilung,
rechtliche
die
für
nur
den
worden
nach
gestört
Ordnung
öffentliche
die
damit
und
Ge-
Strassenpassanten
Schriftstücke
dieser
das Aushängen
Daß
als
erfüllt.
nicht
Gesetzes
des
Schutzzweck
der
Verfehlungen
um
und
Vielzahl
der
bei
würde
Strafe
mildere
eine
versah,
tragbare
unterste
als
hiefür
2 Monaten
von
fängnisstrafe
sein
srscheint
und
werden
geahndet
Geldstrafe
einer
mit
selbst
fortgesetzie Vergehen
dieses
Maßstabes
herzigsten
die
1952,
Anlegung
bei
auch
kann
Umständen
diesen
all
für
schaden.
zu
Welt
der
in
Beweis
getan
Deutschen
von
dies
1952"
Laden
erkannte
Herbst
im
stattfanden,
"Jüdischer
ob
als
und
hinstellte
Wochen"
Volk
deutschen
dem
Bei
Durch
Behörden,
als
erwecken,
zu
damit
nicht
deutschen
Aufschrift
der
mit
Bindruck
der
"Europäischen
die
Passau
schäft
daß
Behauptungen
seiner
Richtigkeit
in
äusserte,
ihn
von
die
er
darin
Großzügigkeit
und
Baduld
sich
die
Bösartigkeit,
gezeigte
dabei
seine
auch
mußte
werden
Beachtet
verdichtete.
und
geringere
Binsatzstrafe als 2 Monate Gefängnis für das fortgesetzte Vergehen
.
der Staatsverleumdung nicht in Betracht kommen kann.
b)
Nr.7
des
Die
heitlich
nur
der
sich
3
sten
n
nicht
des
Auch
steht,
der
Pflicht
Zurückhaltung
Der
erreicht
sondern
ist.
und
er
Sirafzweck
werden.
könnte
Daß
das
der
der
dem Fall
öffentlichen
werden,
von
den
wußte,
obwohl
in
mit
3
der
tatein-
Belsidigung
daß
die
Belei-
Schriftstückbeschlagnahme
eine
genau
hier
in
Unfugs
vielen
Straferschwerend
sie,
befleißigten,
auch
groben
beachtet
nur
Angeklagte
tun
des
muß
nach
treffen
zu.
Vergehen
hier
Angeklagten
daß
23.1.53
Übertretung
Polizeibeamten
allein
auch,
ihre
die
zusammen.
Handlungen
Falle
traf
von
zusammentreffenden
rechtlich
für
Überlegungen
Urteilsspruchs
Hier
digung
gleichen
durch
Verhalten
daß
sis
dieser
ist
die
sich
Weise
eine
des
der
,
nicht
strafbaren
in
diesen
Polizeibeanuten
größtmöglich-
persönlich
Gelästrafe
Angeklagten
angriff.
ebenfalls
zugleich