II und ; angelockt bei bemessung Bedeutung von Begleiterscheinung geringfügige eine war nur Sie tritt der Überzeugung, diessr hinter sei des weit- 131 StGB Ge- eine Strafgrenze. dieser Schwere Stral- die groben des hie- ist hat, Unfugs Staatsverleumdung. der deshalb völlig zurück. Die Strafkamner ist nach Wegfall der Übertretung eine auch daß Übertretung Die gewesen. 3 für aber nicht Beurteilung, rechtliche die für nur den worden nach gestört Ordnung öffentliche die damit und Ge- Strassenpassanten Schriftstücke dieser das Aushängen Daß als erfüllt. nicht Gesetzes des Schutzzweck der Verfehlungen um und Vielzahl der bei würde Strafe mildere eine versah, tragbare unterste als hiefür 2 Monaten von fängnisstrafe sein srscheint und werden geahndet Geldstrafe einer mit selbst fortgesetzie Vergehen dieses Maßstabes herzigsten die 1952, Anlegung bei auch kann Umständen diesen all für schaden. zu Welt der in Beweis getan Deutschen von dies 1952" Laden erkannte Herbst im stattfanden, "Jüdischer ob als und hinstellte Wochen" Volk deutschen dem Bei Durch Behörden, als erwecken, zu damit nicht deutschen Aufschrift der mit Bindruck der "Europäischen die Passau schäft daß Behauptungen seiner Richtigkeit in äusserte, ihn von die er darin Großzügigkeit und Baduld sich die Bösartigkeit, gezeigte dabei seine auch mußte werden Beachtet verdichtete. und geringere Binsatzstrafe als 2 Monate Gefängnis für das fortgesetzte Vergehen . der Staatsverleumdung nicht in Betracht kommen kann. b) Nr.7 des Die heitlich nur der sich 3 sten n nicht des Auch steht, der Pflicht Zurückhaltung Der erreicht sondern ist. und er Sirafzweck werden. könnte Daß das der der dem Fall öffentlichen werden, von den wußte, obwohl in mit 3 der tatein- Belsidigung daß die Belei- Schriftstückbeschlagnahme eine genau hier in Unfugs vielen Straferschwerend sie, befleißigten, auch groben beachtet nur Angeklagte tun des muß nach treffen zu. Vergehen hier Angeklagten daß 23.1.53 Übertretung Polizeibeamten allein auch, ihre die zusammen. Handlungen Falle traf von zusammentreffenden rechtlich für Überlegungen Urteilsspruchs Hier digung gleichen durch Verhalten daß sis dieser ist die sich Weise eine des der , nicht strafbaren in diesen Polizeibeanuten größtmöglich- persönlich Gelästrafe Angeklagten angriff. ebenfalls zugleich

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