Revisionsurteil
gezogenen
Grenzen
nochmals
mit
der
Sache
zu
$
befassen.
1.)
jeweils
Die
mit
anderen
a)
fiel
die
beiden
In
Falle
hiefür
angemessen
erachtet.
Bei
Hinzutreten
eins
ist,
werden,
vom
sowohl
alle
irgenäwie
ar
während
erduldet
als
Menschen,
hältnisse
Wesen
seiner
fremd
die
sind
daß
Weitergehende
in
der
neuen
klagte
hat
sichtig
und
Bei
der
hänge
nicht
bisher
Zalschen
gegen
den
dem
Angeklagten
ihm
zu
urtsilen,
Ung ‚ebung
er
nicht
für
als
zutage
daß
er
zugute
Regimes
fällt
Lebensver-
Herkunft
und
ist.
diese,
sind
getreten.
nach
konnte
die
Vielzahl
und
Mög-
schwerer
die
nach
vorbestraft
nicht
gezeigt,
daß
ihn
der
Milderungs-
infolgedessen
Unrsechtsgehalts
so
werden,
viele
Anschuldigungen
Staat
es
bei
Strafbenmessung
nationalsozialistischen
daß
Urteil
günstigste
möglichen
wurde
Übertretung,
davon
auch
und
des
gegen
als
getretenen
So
für
wie
auch
Der
vor
Ange-
unein-
ist.
übsrsehen
schon
muß
Angeklagten
Wertung
Staatsverleumdung
ist,
der
rechtskräftigen
Milderungsgründe
vielmehr
agressiv
Wegfall
Hinsicht,
Ein-
Staatsverleumdung
der
Hauptverhandlung
hier
nach
erkennen
Als
rechtliche
bei
objektiv
und
das
sind
des
jetzigen
durch
dem
seinen
Gefängnis
der
den
nit
zusammen.
2 Monate
insoweit
Auch
hat,
Unfugs
Vergehen
zu
für
worden.
Furchtbares
anderen
dem
wurde.
herangezogen
daß
dem
tatsächlicher
zutage
groben
Strafe
ob nun,
in
jeweils
angenommen
gehalten,
dieses
zu
und
in
lichkeit
nur
ob
daß
dss
Strafkammar
Binsatzstrafe
ausgegangen
Rechtsanwendung
die
trafen
Urteilsspruches/ 23. 1005
Staatsverleumdung
Übertretung
geringere
23.1.5353
der
Übertretungen
vom
des
Übertretung
Prüfung,
worden
verjährten
zusammen.
Nr.4
hatte
der
der
beeinflußt
gründe
der
Vergehen
satzstrafe
auf
Straftaten
fortgesetzte
fortgesetzten
inzwischen
zu
mit
Beante
und
seiner
der
denen
und
der
Anschlägs
der
und
Angeklagte
Richter
Beleidigungen
lortgesetzten
nun
Verächtlichmachung
Ausseine
vorgebrachten
zu
einem
Angriff
verallgemeinerte’
K
r