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u
strafbare Beschädigung eines Grab
mals veriühübt
b
&
tritt die Auffassung,dass in den verhtnıne
H
ke
jun. ein nach $ 168 Stcp sinn ten
Unfug
beschimpfender
Nach
ständiger
richts
StGB
ist,damit
erfüllt
wusstsein
er
und
den
dass
das
zu
früheren
der
des
Handlung
seine
einer
anderen
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änäs
der
eines
ver
Baluneg"
ern
es
objektiv
Bhrs
beschimpfenä
inneren
a
i
R-G-8t.75
(
165
Be,
Dadadin ne desr
AuSEn
Handlung,die
als
$
as
Bosirarr,
Verachtung
Personen
werden,auch
er
störe
Ruhestätte
neben
sich
Toten,dem
ohöge,
Hüredse
Gefühl
also
a
Andenken
Handlung
Täter
86i.
Tatbestanä
fromme
seiner
der
seiner
Es ist
also
net ist,von
fasst
damit
Frieden
Frieden
des
beschimpfenden,das
und
pietätlose
den
gesetzliche
Eigenschaft
8.158),
dass
der
ver
zu ferblicken
Rechtssprechung
der
Verstorbenen
Bd.39
Gräbern
wird,erforderlich,dass
von
letzenden
an
Ankı
Gag
ee
Aal.
Tatseite
hin
1
Bewusstsein erforderlich,dass die Handlung einen FR,
artigen beschimpfenden dem Toten Verachtung
bezeugen,
Charakter
hat.
objektiv
durch
die
Gräbern
Dies
würde
ansich
nur
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als
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dann
nicht
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- Schiessen
auf
der
Fall
Toten
das
Lachen
der
Toten
der
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bei
als
zu
äer
Näh
gelten
ni
diese
eine
würde.
Handlung
Kundgebung
Hierbei
ist
auf
Empfinden
einzeln
welche
beispielsweise
dem
Totenruhe,sondern
gilt.
"
Zwille
in
übersteigerte
Störung
bleiben,ob
Unfug
empfunden
als
der
einer
Friedhof
sein,wenn
anzulegen,
für
Xer
zweifelhaft,ob
mit
einem
Beobachtern
von
Personen
lautes
äusserst
beschimpfenier
dritten
der
weniger
schon
Kinder
als
von
ist
Hanälung
ah
von
Es
Vielmehr
ist
Anlegung
Friedhof
auch
als
massgebesnd
Es
eines
kann
nur
Beschinpfu
die
jedoch
solchen
nicht
Auffassun
dahingestell
Masstabes
das
Verhalten der Kinder diese Voraussetzung
erfüllt,da
Tatbestani
subje
dem
an
ktive
Falle
n
es im vorliegenden
merkmal,nämlich
schimpfenden
ist
Es
nicht
son
Charakter
für
zwar
erforderlich,dass
den
Tgtbestanä
schuldhar?t
einem
noch
sein.
Das
nicht
Gesetz
der
Kinder
Handlung
fehlt.
Bewusstsein
dem
der
die
die
des
Anwendung
zu
von
beaufsichtigende
will
nach
Kinie
seiner
nicht
Absicht
be
StGB
$ 139b
einer
strafbaren
Handlung
Schuld
Von
verwirklicht.
strafmündigen
dem
Bar"
kant
die
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