2
Bo
„eben den in der Antragsschri
ft
(Band VI Blatt 190 gr)
7
>00), A
o jener
224 ff) berichten.
Zeugen
handelt
jutmaßlich um Partisanen
srraftäter.
insbesondere
„pänung-
Sie
verden,
wenn
glucht
durften
sie
nicht
ya a
(Band
Nach überwi A
es gich ee
oder st an
„tisanen stehen außerhalb des
eßen
Zeugen auch
genannten
(Band VIIT Blatt B_
vıll Blatt
a
’
y
ern jedoch
*
drechtlich verurteilte
ge
den
im Zweiten
Aussa-
er
Weltkrieg
ea
jedoch nur
ie
entweder beim Kampf
betroffen oder
ergriffen und unmittelbar darauf als Kriegsmaßnahme
gpschossen wurden oder wenn sie in einem Kriegs- oder Standgerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden waren (BGHSt 22
104
ff)»
Diese
wirklichen
geschuldi
oder
Voraussetzungen
angeblichen
lagen bei
den
Partisanen unter
Exekutionen
er
des
An-
Leitung
gten von Frühjahr bis Ende 1942 in der Umgebung von
Personen befanden
TgchernigoW nicht vor; die hingerichteten
sich schon eine gewisse Zeit in Gefangenschaft und wurden
zur Hinrichtungsstelzun Zweck der mMötung mit Lastkraftwagen
frischer Tat betroffen le geschafft - waren also nicht auf
sind gegen
und reguläre Kriegs- oder Standgerichtsverfahren
nicht behauptet - nicht
sie - wie auch der Angeschuldigte
Tötungen waren daher
durchgeführt worden. Die genannten
rechtswidrig.
erkennen,
ionen lassen jedoch nicht
Die vorgenannten Exekut
führungsart
iven oder in ihrer Aus
daß sie aus niedri gen Mot
en Beals Mörder aqualifizierend
unter den Angeschuldigten
huldigten
wo rden sind. Den Angesc
gleitumständen durchgeführt
senden Tötun- da die ihn nachzuwei
können deshalb lediglich
n rechtswimeintlich en Partisane
ver
r
ode
n
che
kli
wir
gen von
hgewiesen werden, die
lagsdelikte nA@
ärig erfolgten - Totsch
indessen nicht
ts strafrechtlich
trit
wegen Verjährungsein
Sage