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Seiner
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"StungsZchrten
Sins
daß
ER
R
zu ver-
Charkow
und
in.Kiew
Strafen war nildernd zu berücksichti
a
die
danalig,
© verbrecherische $ atsführung
politischen Zeit
fen
in bezug
auf
die Iet
zug auf
die bebenswürdigkeit von Juden und
litischen Gegnern Vorste
llungen geschaffenI
die heute kaum noch
besreiflich sind. Der Ange
einen
tei -is t nur
durch
seine
in den
herrschenden
titären Systen begründete Einordnung
nichtungsmaschinerie
axtionen
‚ Des
aus
zur Mitwirkung
in Kiew .und
Schwurgericht
eigenem
Antrieb
Charkow
Ver-
an den Tötung
veranlaßt
an den
totä-
in die
worden.
ist davon überzeugt,
nicht
PO-
daß er sich
Greueltaten
betei-
tigt hätte, Er hat seine Tatbeiträge auf Befehl
eeleistet,
kem.
Dies
der letztlich von Staatsoberhaupt selbst
ist
etwas
so Ungewöhnliches,
daß
seine
er
in der
Tatbeiträge nicht mit normalen Maßstäben geuessen
werden
kännen.
Befehlskette
Dies
um
so weniger,
an allerletzter
als
Stelle
stand,
die
ihm
gegebenen Befehle nicht überschritt, keinen eigenen
Handlungs-
und
Ermessensspielraum
sein
als
Gaswagenfahrer
Zutun
hatte
und
ohne
zur Durchführung
des
Vernichtungsbefehls nach Rußland komnandiert wurde.
Hinzu
komnt,
rohung
daß
der Nenschen
Menschenleben
gesehen
imner
Bei
der
der
Besserungs-
eingetreten
weniger
die
sonst
Strafzunessung
mehr
und
Gefahr
nur
ähnlicher
als
auch
einer
für
Jahre
das
zum lHord
zu
Das
ist
gleicher
besteht
vergangen
seit
sind.
leisten.
beachten,
daß
|
|
|
überwunden.
nicht,
Es
Ablauf
||
|
auch
|
insbeson-
ist
|
außerden
dem Tatzeschehen
Nach
|
praktisch
oder
einer
!
her |
verbrecherische
den Angeklagten.
daß
einzelne
mit den lienschen
weiter
ist.
Ver-
Von Tätertyp
Gedankengut
Greueltaten
nicht
eine
und
zählte.
Wiederholung
zu verkennen,
25
ist
Beihilfe
ist
bedeutungsvoll
Die
nicht
selbst
Abschreckungsgedanke
nationalsozialistische
dere
den Krieg
ist der Angeklagte nicht
zu vergleichen,
nicht
durch
mehr
solch
|
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