es Seiner T5 h äng: "StungsZchrten Sins daß ER R zu ver- Charkow und in.Kiew Strafen war nildernd zu berücksichti a die danalig, © verbrecherische $ atsführung politischen Zeit fen in bezug auf die Iet zug auf die bebenswürdigkeit von Juden und litischen Gegnern Vorste llungen geschaffenI die heute kaum noch besreiflich sind. Der Ange einen tei -is t nur durch seine in den herrschenden titären Systen begründete Einordnung nichtungsmaschinerie axtionen ‚ Des aus zur Mitwirkung in Kiew .und Schwurgericht eigenem Antrieb Charkow Ver- an den Tötung veranlaßt an den totä- in die worden. ist davon überzeugt, nicht PO- daß er sich Greueltaten betei- tigt hätte, Er hat seine Tatbeiträge auf Befehl eeleistet, kem. Dies der letztlich von Staatsoberhaupt selbst ist etwas so Ungewöhnliches, daß seine er in der Tatbeiträge nicht mit normalen Maßstäben geuessen werden kännen. Befehlskette Dies um so weniger, an allerletzter als Stelle stand, die ihm gegebenen Befehle nicht überschritt, keinen eigenen Handlungs- und Ermessensspielraum sein als Gaswagenfahrer Zutun hatte und ohne zur Durchführung des Vernichtungsbefehls nach Rußland komnandiert wurde. Hinzu komnt, rohung daß der Nenschen Menschenleben gesehen imner Bei der der Besserungs- eingetreten weniger die sonst Strafzunessung mehr und Gefahr nur ähnlicher als auch einer für Jahre das zum lHord zu Das ist gleicher besteht vergangen seit sind. leisten. beachten, daß | | | überwunden. nicht, Es Ablauf || | auch | insbeson- ist | außerden dem Tatzeschehen Nach | praktisch oder einer ! her | verbrecherische den Angeklagten. daß einzelne mit den lienschen weiter ist. Ver- Von Tätertyp Gedankengut Greueltaten nicht eine und zählte. Wiederholung zu verkennen, 25 ist Beihilfe ist bedeutungsvoll Die nicht selbst Abschreckungsgedanke nationalsozialistische dere den Krieg ist der Angeklagte nicht zu vergleichen, nicht durch mehr solch | | | | |

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