1 nn net a ae nn ae — nn mund 17 vorgebracht, ihrem Sohn zu helfen. Nachdem die Zeugin die Frage des Angeklagten, ob sie von ihrem jüdischen Ehegatten geschieden sei, verneinen mußte, habe er im aufbrausenden Tone gesagt: „Dann kleben Sie ja immer noch an dem Juden.“ In gleicher Tonart sei er fortgefahren: „Das hätten Sie sich eher überlegen sollen. Bilden Sie sich ja.nicht ein, daß durch eine jetzige Scheidung Ihr Sohn noch gerettet werden kann!“ Zu dem nach $ 3 des Blutschutzgesetzes bestehenden Verbot der Beschäftigung nichtjüdischer weiblicher Personen in jüdischen Haushalten, wurde am 5. Dezember 1935 ein in der Abteilung I des R.u.Pr.MdI ausgearbeiteter, nicht zur Veröffentlichung bestimmter Runderlaß — I A 15517/5017 — herausgegeben, mit dem den unteren Verwaltungsbehörden aufgegeben wurde, bei der Prüfung der Befreiungsgesuche einen sehr strengen Maßstab anzulegen, wobei arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte auszuscheiden hätten. Nach diesem Vorbild gab der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 27. März 1936 — "II 5342/21 — eine Anweisung heraus, mit der nunmehr auch noch das Beschäftigungsverbot nach $ 3 des Blutschutzgesetzes auf deutschblütige Hausgehilfinnen fremder Staatsangehörigkeit erstrec kt wurde. Am 18. Oktober 1937 erließ der Reichs- und Preußis che Arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußis chen Minister des Innern eine vertrauliche Anweisung — IIc 4342/37 —, die unter dem 22. November 1937 den Regierungspräsidenten übermittelt wurde. Damit wurden weitere Einschränkungen für ausländische Hausangestellte bei Juden getroffen. Die rigorose Ablehnungspraxis des Reichs- und Preußischen Mini- steriums des Innern bei Anträgen, mit denen in irgende iner Form eine Befreiung von den Vorschriften der Rassengesetz gebung nachgesucht wurde, setzte sich auch fort in der Tätigkeit des Reichsausschusses - zum Schutze des deutschen Blutes, in welchem ebenfa lls das R. u. Pr. . MdI maßgebend mitwirkte. Vorsitzender des Ausschusses war Dr. S Wie sich aus der Niederschrift über die 9. Sitzun g des Auss es vom 9. März 1937 ergibt, wurden im letzten Tagesordnungspunkt der kaum drei Stunden dauernden Sitzung 36 Anträge, die die Befreiung von den Vorschriften der Rassen gesetze zum Gegenstand hatten, abgelehnt. In der Niederschrift heißt es hierzu wörtlich: „Reichsamtsleiter Dr. PERS liche Entscheidung sei vom Hlärt, die seither gesuchte grundsätz- Führer längst dadurch getroffen worden, daß dieser auf Vortrag von Reichsärzteführ er Dr. erklärt habe, er wünsche, daß der Reichsauss chuß nach wie vor dıe bei ihm angebrachten Anträge ablehne. Der Führer hat die bisher ablehnende Einstellung des Reichsausschuss es ausdrücklich gebilligt.“ 74 le N

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