dem Potsdamer Abkommen erfüllt hat und der auf den Trümmern
der Vergangenheit eine neue Gesellschaftsordnung errichtet hat. Dieser Staat hat die historische und politische Legitimation, den Ange- klagten G
‚einen der aktivsten Helfer der Hitler-Regierung, vor
Gericht z
en.
Das entspricht auch den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die
dem deutschen Volk nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitler-Faschismug auferlegt wurden. Im Potsdamer Abkommen heißt es
unter IIIA5:
' „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder
Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben.“
Die Bundesregierung hat stets das Potsdamer Abkommen mißachtet, und ihr Vertreter hat es 1956 im Karlsruher KPD-Prozeß als
‘ „leere Hülse“ bezeichnet. Sie erfüllt auch nicht die hier genannte
Verpflichtung
und läßt den Angeklagten G
als hohen Staats-
beamten amtieren, anstatt ihn vor Gericht
en. Die DDR achtet
stellvertredas Völkerrecht und führt das Verfahren gegen CH
tend für das ganze deutsche Volk durch.
Dabei kommt der Tatsache große Bedeutung bei, daß sich auf
Grund der Gesetze der DDR Vertreter ausländischer Organisationen
als gesellschaftliche Ankläger der staatlichen Anklage gegen
angeschlossen haben. Die Herren
aus Frankreich,
gu
Israel und En
aus Polen haben ım Namen von Orga
nen
. II. Mit der völkerrechtlichen Verpflichtung der Deutschen Demo. kratischen Republik zur Durchführung dieses Prozesses hängt die
Zuständigkeit des Obersten Gerichts der DDR auf das engste zusammen. Ausgangspunkt ist die völkerrechtlich verbindliche Ächtung
von Aggressionskriegen und die Tatsache, daß im Londoner Statut des’
Internationalen Militärtribunals und durch den bestätigenden Beschluß der UNO-Vollversammlung Verbrechen gegen den Frieden,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen für strafbar erklärt sind. Um im Interesse der Menschheit diese völkerrechtlichen Normen durchzusetzen und die Verbrecher zu hindern, sich
durch Übersiedlung in ein anderes Land der Strafverfolgung zu entziehen, ist eine universelle Zuständigkeit zur Aburteilung solcher
.
Verbrechen, wie sie der Angeklagte CH
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der Widerstandskampfer und Opfer des Naziregimes durch ihre Erklärungen zur Aufdeckung der Verbrechen der Angeklagten beigetragen und eine seinen Taten entsprechende Strafe gefordert.
begangen hat, begründet.
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