statt. An diesem Tatort ändern die Instruktionsreisen des Angeklagten
ins Ausland nichts, die der Durchführung seiner Verbrechen dienten.
Der Angeklagte war stets deutscher Staatsangehöriger.
Ein Teil des Gebietes des ehemaligen Deutschen Reichs einschließlich seiner Hauptstadt Berlin ist heute das Territorium der Deutschen
Demokratischen Republik, deren Hauptstadt seit ihrer Gründung
wiederum Berlin ist. Daß Westberlin zwar zum Territorium der DDR
gehört, aber gegenwärtig als besonderes Gebiet unter einer eigenen
Verwaltung und unter Besatzungsrecht steht, hat in diesem Zusam-
menhang keine Bedeutung.
Die
gegen
Deutsche
XXX
Demokratische
Republik
ist, wie
bereits
im Urteil
ausgeführt wurde, einer der beiden Nachfolge-
der Zerschlagung des faschistischen Deutschen Reiches
staaten des mıt
durch die Anti-Hitler-Koalition untergegangenen früheren deutschen
Staates. Auf diese Tatsache ist es ohne Einfluß, daß die DDR gegen-
über dem früheren Deutschen Reich einen auf einer revolutionären
Umwälzung beruhenden neuen Staatstyp verkörpert. Die DDR übt
alle Rechte eines souveränen Staates aus, zu denen auch die Jurisdiktionsgewalt auf ihrem Gebiet gehört. Deshalb steht ihr das Recht zur
Aburteilung von Verbrechen deutscher Staatsangehöriger zu, mögen
sie vor oder nach der Gründung der DDR auf ihrem heutigen Gebiet
men
begangen worden sein.
Demnach ergibt sich aus $ 3 des Strafgesetzbuches in Verbindung
mit $ 13 der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik die Zuständigkeit des Obersten Gerichts der DDR zur Aburteilung des Angeklagten
Der Angeklagte G
B
wurde am 10. September 1898 in Düssel-
No
und seiner Ehefrau
dorf als Sohn des Kaulmannes
ensjahr an besuchte er die Volksgeboren. Vom 7.
geb. E
1908 an das Kaiser-Karl-Gymnasium in Aachen, wo er am
schule, von
15. November 1916 die Reifeprüfung ablegte. Anschließend befand
er sich bis zum 16. November 1918 im Heeresdienst. Er gehörte dem
Feldartillerie-Regiment 56 an und war an der Westfront eingesetzt.
Nach seiner Entlassung vom Heeresdienst studierte der Angeklagte
an den Universitäten Bonn und Köln Rechtswissenschaft und bestand
am 11. Mai 1921 in Köln die erste juristische Prüfung mit „ausreichend“. Am 30. Mai 1921 trat er den Dienst als Referendar beim Amtsund die
gericht Eschweiler an und wurde auf die Reichsverfassung
weiter
ng
Ausbildu
zur
war
Er
Preußische Landesverfassung vereidigt.
Rechtsbei
Köln,
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Staatsan
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beim Landgericht Köln,
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anwalt Dr.Yu
und Notar Dr. Kg
in Köln, beim Amtsgericht
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