einer anderen Bezeichnung versehen werden kann als der einer juristischen Prostitution.
Aber für uns ist das Wesentliche das, daß der Name G
auf
diese Weise für immer mit den Nürnberger Gesetzen verKnuptt
ist.
Er ist auch sonst verknüpft; denn Herr Dr. G
war im Reichs-
innenministerium
Korreferent für Judenfragen und hat in dieser
sen.
dieser Korreferent
Eigenschaft mit dem SS-Obergruppenführer S
während des
Krieges unter Be
folgende Reisen und
Besuche gemacht. Er
war
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in Metz, bei
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in Danzig, be
in Prag. , i
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Obergruppenführer
RR
nur einige dieser
für Judenfragen
mit dem
SS-
erschien, soll natürlich von Juden —
außer in Straßburg,
ur ein Dokument vorliegt, das ist Pech! —
nie gesprochen worden sein und soll das Reichsinnenministerium
nur als Hort und Hüter der Juden in Erscheinung getreten sein.
Aber alle Welt weiß, daß von diesen Plätzen aus und nach diesen
Besprechungen sich die Blutspur der gemarterten und gemordeten
Juden in die Vernichtungslager nach Auschwitz und nach Maidanek
zog.
Und Herr Dr.
wußte um diese Greuel! Er hat es selbst als
Zeuge zugestanden, und sein Kollege, der Ministerialrat L
aus dem Reichsinnenministerium, der der erste Referent für
fragen und ursprünglich ein erklärter Nationalsozialist war, konnte
dieses Unsagbare nicht auf sein Gewissen nehmen und hat ausdrücklich mit diesem Grunde seinen Abschied verlangt und ist zum
Reichsverwaltungsgericht übergegangen. Aber Dr. CHR
blieb,
und Dr. cu
blieb sogar bis heute.“
Trotzdem blieb der Angeklagte nicht nur in seinem Amt als Minist erialdirektor, sondern er wurde am 27. Oktober 1953 zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt berufen. Über seine Funktion gibt $ 7
der
Geschäftsordnung
heißt:
der
Bundesregierung
Auskunft,
in
dem
es
x
We
NER
„i. Der Staatssekretär im Bundeskanzleramt nimmt zugleich die
Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahr.
2. Er kann die an den Bundeskanzler gerichteten oder ihm von
dem Bundespräsidenten überwiesenen Schreiben unmittelbar
an den zuständigen Bundesminister weiterleiten. Empfiehlt der
zuständige Bundesminister eine Beantwortung durch den Bundeskanzler, so legt er dem Bundeskanzler einen entsprechenden
Entwurf vor. “
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