Aus den Gründen: Der Angeklagte ist durch rechtskräfti ges Urteil der Kleinen Strafkamer. mer des Landgerichts Sch. vom 15. November 1950 wegen Verbrech en: gegen KRD Nr. 38 Abschn. II Art. III Ziff.1 und 3 zu einer Gefängnis- : strafe von 2V/: Jahren verurteilt word en. Weiter sind ihm die Sühnemaßnahmen der KRD Nr. 38 Art. IX . Ziff. 2 bis 8 auferlegt worden, nicht . dagegen die der Ziff. 9 (Approbationsent ziehung). m Das angefochtene Urteil stellt fest: tätsdienst teil. Nach Kriegsende beendete er sein Studium und legte 1920 die Staatsprüfung ab. Ende 1921 un ließ er sich in L.., Kreis G., als Arzt nieder. Er war am Ort der einzige Arzt. Bis 193] war er Mitglied des Stahl. helmes. Im Jahre 1931 wurde er \ e \ Mitglied der NSDAP und war zunächst © bis 1933 Stützpunktleiter, von da ab bis 1939 Ortsgruppenleite r inL. Ak Parteiarzt nahm er einmal an eine m „Reichsparteitag“ in Nürnberg teil. Nach dem 8. Mai 1945 war der Angeklagte bis zu seiner Fest nahme in. einem seuchengefährdeten Gebi et in Mecklenburg als Arzt tätig. : Der Angeklagte erstattete im Jahr e 1935 schriftlich bei dem Kreislei ter Anzeige gegen eine n Mitbewohner name erschien er in Uniform bei einem gewi ns W. Am 10, November 1938 ssen S., verhaftete diesen als Juden und fuhr mit ihm nach G., £ wo er ihn bei einem Polizei- und SS.Posten _ ablieferte. Noch am selben Tag, einige Stunden später, verhaftete er die .... Mutter $.s und lieferte diese an derselben Stelle ab. Auf Grund dieses Sachverhalts kommt die Strafkammer zu dem Ergebnis: Der Angeklagte habe als ehemaliger Ortsgruppenleite r der NSDAP die nationalsozialistisc he Gewaltherrschaft wesentlich gefördert und sich als überzeugter Anhänger dieser Gewaltherrschaft, insbeson dere ihrer Rassenlehre, offen bekannt. Dagegen sei nicht festzustellen gewesen, daß er als Denunziant oder Spitz el die Einleitung eines Verfahre ns zum Schaden eines anderen wegen seine r Rasse oder seiner politischen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus herbeigeführt oder herbeizuführ en versucht habe. Im übrigen sei der Ange klagte bezüglich der wirklichen Ziele . der NSDAP im Irrtum gewesen, Er sei dieser Partei infolge des Eind rucks verfallen, den einige Sozialeinrichtun gen bei den Zeiß-Werken auf ihn gemacht hätten. Der Generalstaatsanwalt der Deut schen Demokratischen Kassation des Urteils der Strafkam mer beantragt. Der Kassationsantrag ist begründe t. 266 Republik hat

Select target paragraph3