Aus
den
Gründen:
Der Angeklagte ist durch rechtskräfti
ges Urteil der Kleinen Strafkamer.
mer des Landgerichts Sch. vom
15. November 1950 wegen Verbrech
en:
gegen KRD Nr. 38 Abschn. II Art. III
Ziff.1 und 3 zu einer Gefängnis- :
strafe von 2V/: Jahren verurteilt word
en. Weiter sind ihm die Sühnemaßnahmen der KRD Nr. 38 Art. IX
.
Ziff. 2 bis 8 auferlegt worden, nicht
.
dagegen die der Ziff. 9 (Approbationsent
ziehung).
m
Das angefochtene Urteil stellt fest:
tätsdienst teil. Nach Kriegsende
beendete er sein Studium und
legte 1920
die Staatsprüfung ab. Ende 1921
un
ließ er sich in L.., Kreis G., als
Arzt nieder. Er war am Ort der einzige Arzt.
Bis 193] war er Mitglied des Stahl.
helmes. Im Jahre 1931 wurde er
\ e \
Mitglied der NSDAP und war
zunächst ©
bis 1933 Stützpunktleiter, von
da ab bis 1939 Ortsgruppenleite
r inL. Ak Parteiarzt nahm er einmal an eine
m „Reichsparteitag“ in Nürnberg
teil.
Nach dem 8. Mai 1945 war der
Angeklagte bis zu seiner Fest
nahme in.
einem seuchengefährdeten Gebi
et in Mecklenburg als Arzt tätig.
:
Der Angeklagte erstattete im Jahr
e 1935 schriftlich bei dem Kreislei
ter
Anzeige gegen eine
n Mitbewohner name
erschien er in Uniform bei einem gewi ns W. Am 10, November 1938
ssen S., verhaftete diesen als Juden
und fuhr mit ihm nach G.,
£
wo er ihn bei einem Polizei- und
SS.Posten _
ablieferte. Noch am selben Tag,
einige Stunden später, verhaftete
er die ....
Mutter $.s und lieferte diese an
derselben Stelle ab.
Auf Grund dieses Sachverhalts
kommt die Strafkammer zu
dem Ergebnis: Der Angeklagte habe
als ehemaliger Ortsgruppenleite
r der
NSDAP die nationalsozialistisc
he Gewaltherrschaft wesentlich
gefördert
und sich als überzeugter Anhänger
dieser Gewaltherrschaft, insbeson
dere
ihrer Rassenlehre, offen bekannt.
Dagegen sei nicht festzustellen
gewesen,
daß er als Denunziant oder Spitz
el die Einleitung eines Verfahre
ns zum
Schaden eines anderen wegen seine
r Rasse oder seiner politischen
Gegnerschaft zum Nationalsozialismus
herbeigeführt oder herbeizuführ
en versucht habe. Im übrigen sei der Ange
klagte bezüglich der wirklichen
Ziele .
der NSDAP im Irrtum gewesen,
Er sei dieser Partei infolge des Eind
rucks
verfallen, den einige Sozialeinrichtun
gen bei den Zeiß-Werken auf ihn
gemacht hätten.
Der Generalstaatsanwalt der Deut
schen Demokratischen
Kassation des Urteils der Strafkam
mer beantragt.
Der Kassationsantrag ist begründe
t.
266
Republik
hat