Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt
die
Beklagte.
Von Rechts wegen
Der am 28. Dezember 1905 geborene jüdische Kläger, ein Journalist und Schri[steller, war
seit
Oktober 1931 Leiter der Werbe- und Presseabteilung sowie des Verlags der Firma Haus B.
ZigareYenfabrik GmbH, deren Anteile von der B. A. T. Company, jetzt BAT ZigareYenfabrik
GmbH,
übernommen worden waren. Diese Stellung mit 1.000 RM monatlich übersteigenden
Bezügen verlor
der Kläger im Herbst 1933. Seine vor der Entlassung ausgeübte journalisbsche Täbgkeit
endete, als
er am 7. März 1935 aus der Reichsschri[tumskammer ausgeschlossen wurde. 1939 wanderte
er
nach den USA aus. Im Oktober 1944 erlangte er eine Stellung, die ihm mit steigendem
Einkommen
schließlich eine ausreichende Lebensgrundlage bot. Im Februar 1962 kehrte er in die
Bundesrepublik zurück.
Am 8. Oktober 1957 haYe der Kläger bei der Entschädigungsbehörde in Berlin Ansprüche
"wegen
Schadens im beruflichen und wirtscha[lichen Fortkommen (88 64 bis 137 BEG)" sowie an
Vermögen angemeldet und den vorstehenden Sachverhalt geschildert. Die Behörde
ermiYelte einen
Entschädigungszeitraum vom 1. Oktober 1933 bis 31. Dezember 1944 und hielt die
Einstufung in
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