Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3167/23
Datum:
01.12.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 3167/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2023:1201.18L3167.23.00
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1323/23
Tenor:
1.
Der Antrag wird abgelehnt.
2.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
3.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
4.
Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch
bekanntgegeben werden.
Gründe:
1
Der am heutigen Tag bei Gericht eingegangene wörtliche Antrag des Antragstellers,
2
1. die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid des
Antragsgegners vom 00.11.2023 hinsichtlich der in Ziffer II. verfügten Beschränkung –
Untersagung der Formulierung „Stoppt den Genozid/ Völkermord“ in mündlicher oder
abgedruckter Form – wiederherzustellen,
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