Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3167/23 Datum: 01.12.2023 Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf Spruchkörper: 18. Kammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 18 L 3167/23 ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1201.18L3167.23.00 Nachinstanz: Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1323/23 Tenor: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. 4. Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekanntgegeben werden. Gründe: 1 Der am heutigen Tag bei Gericht eingegangene wörtliche Antrag des Antragstellers, 2 1. die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 00.11.2023 hinsichtlich der in Ziffer II. verfügten Beschränkung – Untersagung der Formulierung „Stoppt den Genozid/ Völkermord“ in mündlicher oder abgedruckter Form – wiederherzustellen, 3 4

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