Arbeit „an der Tagesordnung“. Bei der abendlichen Rückkehr der Arbeitskommandos in das Lager seien die Schwächsten von den Mitgefangenen getragen worden. Auch die bei der Arbeit verstorbenen Häftlinge seien in das Lager zurücktransportiert worden, damit beim Abendappell die Vollständigkeit der Rückkehrer habe überprüft werden können. Dem Tod durch Verhungern und interkurrente Erkrankungen kamen in unzähligen Fällen die 171 Selektion der Gefangenen und ihre anschließende Tötung zuvor. Die Zeugen NK 1, NK 2, NK 3, NK 32, NK 10, NK 11 und NK 5 haben übereinstimmend von den regelmäßig stattfindenden Selektionen der Schwachen und Kranken, der sogenannten „Muselmänner“, und von den damit für sie verbundenen Todesängsten berichtet. Die Häftlinge wussten dabei, dass es um ihr Leben ging und dass im Falle ihrer Selektion der Tod durch eine Phenolinjektion in das Herz oder in der Gaskammer unmittelbar bevorstand. Gleiches erwartete auch denjenigen, die nach Krankheit oder Verletzung nicht innerhalb von drei Tagen wieder arbeitsfähig waren. Auch sie wurden dem Tod zugeführt. Davon haben die Zeugen NK 3, NK 11 und Z 2 eindrucksvoll berichtet. Der Zeuge Z 2 hat als Wachmann ergänzt, dass sich die Gefangenen oftmals zur Arbeit schleppten, obwohl sie nicht arbeitsfähig waren, um diesem Schicksal zu entgehen. Er habe selbst gesehen, dass Häftlinge, die drei Tage hintereinander nicht zur Arbeit erschienen seien, von dem Blockführer zum Krematorium geführt worden seien. Die Kammer hat nach alledem keinen Zweifel, dass unzählige Gefangene im 172 Konzentrationslager Auschwitz an den Folgen von Unterernährung, verschärft durch extreme Arbeitsbelastung und interkurrente Erkrankungen aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der Unterbringungssituation, unter großen körperlichen und – angesichts des bewussten, langsamen Verlustes der körperlichen Kräfte und Funktionen – auch unter großen seelischen Qualen starben. Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen SV 1 geht die Kammer davon aus, dass im Tatzeitraum von Januar 1943 bis Juni 1944 durch die Lebensverhältnisse allein im Konzentrationslager Auschwitz I - Stammlager mindestens 8.000 Menschen getötet wurden. Der Sachverständige hat dazu dargelegt, dass bereits für den Zeitraum von Januar bis Mitte Oktober 1943 in der im Stammlager 6.676 tote Lagerinsassen registriert wurden. 797 entkräftete und kranke Lagerinsassen wurden außerdem nach Selektionen am 26. August und 2. September 1943 in der Gaskammer getötet und registriert. Darüber hinaus existiert eine weitere Dokumentation der im Stammlager verstorbenen Gefangenen nur noch für den Zeitraum vom 29. März bis zum 30. Juni 1944. Danach verstarben dort 231 Menschen. Die nach Selektionen im Lager in den Gaskammern Getöteten sind davon nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht umfasst. Im Hinblick darauf, dass der gesamte Zeitraum von Mitte Oktober 1943 bis Ende März 1944 nicht erfasst ist, aber auch in diesem Zeitraum – wie in den vorangegangenen Monaten – laufend Menschen aufgrund der Lebensverhältnisse starben, kann die Zahl der im Tatzeitraum aufgrund der Lebensverhältnisse in Auschwitz verstorben Menschen sicher mit mindestens 8.000 angenommen werden. 173 Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Tötung auch dieser Menschen von den nationalsozialistischen Machthabern von Anfang an aus den von ihnen verfolgten rassischen Gründen und zum Zwecke der von ihnen beschlossenen „Endlösung der Judenfrage“ beabsichtigt war. Auch die zunächst als arbeitsfähig ausgewählten Deportierten sollten nach diesem Plan vernichtet werden, wenn auch erst nach vollständiger Ausbeutung ihrer Arbeitskraft. Deshalb ist die Ernährung nach Überzeugung der Kammer bewusst so gering gehalten worden, dass dies innerhalb weniger Wochen zum Tod der Gefangenen führen 174

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