geschildert und mit zahlreichen persönlichen Erlebnissen untermauert haben. Dass die Angst danach ständiger Begleiter der Gefangenen war, kam bei allen Zeugen massiv zum Ausdruck. Als gravierendsten Mangel der Lebenssituation im Lager haben die in der Hauptverhandlung 170 vernommenen Nebenkläger jedoch die absolut unzureichende Ernährung geschildert, die nach ihren insoweit völlig übereinstimmenden Angaben lediglich aus Ersatzkaffe, Suppe und Brot mit einem kleinen Stück Margarine bestand. Der Zeuge Z 2 hat dies aufgrund seiner Wahrnehmungen bei der Begleitung der Außenkommandos bestätigt. Die gravierenden körperlichen und seelischen Folgen der Unterernährung haben insbesondere die Zeugen NK 11 und NK 10 plastisch beschrieben. Ihre Schilderungen passen zu den Ausführungen des forensisch erfahrenen Sachverständigen SV 3, der die festgestellte, den Gefangenen zur Verfügung gestellte Nahrung aus medizinischer Sicht als sowohl quantitativ als auch qualitativ absolut unzureichend befunden hat. Diese sei nicht ansatzweise ausreichend gewesen, um den für den Grundumsatz des menschlichen Körpers erforderlichen Kalorienbedarf zu decken. Sie habe deshalb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten zum Tod führen müssen, wobei die konkrete Überlebenszeit abhängig sei von der jeweiligen physiologischen Ausgangssituation sowie den weiteren Lebensbedingungen. Die physiologischen und psychischen Wirkungen der dauerhaften Unterernährung bis hin zu den durch sie hervorgerufenen Todesursachen, insbesondere die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der menschlichen Organe und das Immunsystem und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen und Schmerzen, hat der Sachverständige wie festgestellt eingehend dargelegt. Er hat darüber hinaus plausibel ausgeführt, dass der Verlauf der durch die Unterernährung bewirkten Hungerkrankheit durch die weiteren, festgestellten Lebensbedingungen, die Arbeitsbelastung und die Unterbringungssituation einschließlich der hygienischen Bedingungen, verschärft worden sei. Die hohe Arbeitsbelastung habe zu einem erhöhten Kalorienbedarf geführt, was das Fortschreiten der körperlichen Auszehrung beschleunigt habe. Die Unterbringungssituation habe die Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten gefördert, gegenüber denen wiederum der hungernde Körper infolge der durch die Unterernährung herabgesetzten Immunabwehr kaum widerstandsfähig gewesen sei. Die häufigste Todesursache bei Unterernährung seien deshalb interkurrente Erkrankungen wie Ruhr, Tuberkulose und Lungenentzündungen, die bei einem hungernden Körper oft atypische, schwere Verläufe nähmen. Insofern hätten die hygienischen Verhältnisse und die Unterbringungssituation in Auschwitz zu einer weiteren Verkürzung der Lebenserwartung der Gefangenen beigetragen. Diese Ausführungen des Sachverständigen werden bestätigt durch die Aussage des Zeugen NK 3: „Man war schon ein „alter“ Häftling, wenn man drei bis vier Monate dort war.“ Die Zeugin NK 2 hat berichtet, dass am Morgen zum Appell die Leichen der in der Nacht Verstorbenen aus den Baracken auf den Hof geworfen wurden. Dass im Lager Infektionskrankheiten verbreitet waren, zeigen die Aussagen der Zeugen NK 3 und NK 10, die von massenhaften Flecktyphuserkrankungen berichtet haben. Eindrucksvoll war in diesem Zusammenhang die Aussage der Zeugin NK 5, die bekundet hat, dass ihr – mit damals 15 Jahren – aufgrund ihrer schlechten Ernährungssituation bewusst gewesen sei, dass sie sich auf keinen Fall anstecken und krank werden dürfe. Sie habe sich deshalb an jedem Morgen schon vor den anderen in der Waschbaracke mit dem kalten Wasser von Kopf bis Fuß gewaschen und die Nächte auf drei kleinen Holzstücken unter Schulter, Hüfte und Fuß liegend verbracht, um nicht auf dem kalten und feuchten Boden schlafen zu müssen. Das ständige Sterben im Lager belegen auch die Aussagen der Zeugen NK 11 und Z 2 sowie die verschrifteten Aussagen der SS-Männer Z 10, Z 20, Z 6, Z 12 und Z 7. Sie haben übereinstimmend angegeben, dass während der Arbeit und im Lager laufend Menschen vor Entkräftung zusammenbrachen und starben. Nach den Angaben des SS-Mannes Z 20 waren Todesfälle unter den Gefangenen während der

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