fortbestand. Die Kammer hat unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der gewählten 165 Tötungsmethode und der ideologischen Beweggründe, schließlich keinen Zweifel daran, dass die SS-Führer, welche die Tötungen anordneten, den quälenden Verlauf des Sterbeprozesses der Opfer aufgrund der in Auschwitz erfolgten Versuche und Probevergasungen sowie der nach außen dringenden Schreie der Eingeschlossenen kannten und dass sie diesen grausamen Verlauf zumindest in Kauf nahmen, um ihren menschenverachtenden Plan zur massenhaften Tötung der von ihnen als minderwertig und lebensunwert erachteten Menschen schnell und unauffällig zu verwirklichen. Die Feststellungen zur Zahl der in den Gaskammern im Tatzeitraum getöteten Menschen 166 beruhen auf den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen SV 1. Der Sachverständige hat zunächst die Zahl der im Tatzeitraum nach Auschwitz deportierten und in den Gaskammern getöteten Opfer wie festgestellt dargelegt und unter Bezugnahme auf verschiedene Quellen erläutert. Danach wurden von Januar 1943 bis einschließlich April 1944 insgesamt 270.000 Menschen nach Auschwitz deportiert, die dort an der alten Judenrampe ankamen. Davon wurden 78.000 Menschen als arbeitsfähig zur Aufnahme in das Lager registriert, sodass sicher davon auszugehen ist, dass die übrigen, ca. 190.000 Menschen unmittelbar in den Gaskammern getötet wurden. Die von dem Sachverständigen genannten Zahlen korrespondieren mit der in der Hauptverhandlung verlesenen Aufstellung sämtlicher im Zeitraum von Januar 1943 bis April 1944 in Auschwitz eingetroffenen Züge mit Deportierten, welche auf den allgemeinkundigen Forschungsergebnissen von Danuta Czech (veröffentlicht im „Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz- Birkenau 1939 - 1945“, Rowohlt-Verlag 1989) beruht. Hinzu kommen – wie von dem Sachverständigen dargelegt – die in der Zeit vom 1. Mai bis zum 16. Mai 1944 an der alten Rampe in Auschwitz angekommenen Opfer der Ungarnaktion. Nach der sogenannten „Kassa-Liste“, einer von Angehörigen der Reichsbahn inoffiziell geführten Aufstellung der Transporte und Deportierten nach Auschwitz, kamen in dieser Zeit sieben Züge aus Ungarn in Auschwitz an. Der Sachverständige hat insoweit dargelegt, dass mindestens 75 bis 80 % der jeweils mindestens 3.000 Deportierten je Zug unmittelbar in den Gaskammern getötet wurden. Hinzu kommen die beiden ersten, insoweit nicht erfassten Züge der Aktion, für die der Sachverständige SV 1 die Zahl der Deportierten mit 3.800 und die Zahl der unmittelbar in den Gaskammern Getöteten mit 2.600 ermittelt hat. dd) 167 Die Feststellung zur Vernichtung der Deportierten durch die Lebensverhältnisse im Lager beruhen auf den Aussagen der in der Hauptverhandlung als Zeugen vernommenen Nebenkläger, den im Urkundenbeweis eingeführten verschrifteten Aussagen des SSPersonals sowie den Ausführungen der Sachverständigen SV 3 und SV 1. 168 Die entwürdigende Prozedur, welche die als arbeitsfähig Selektierten vor der Aufnahme in das Lager über sich ergehen lassen mussten, haben insbesondere die Zeugen NK 2, NK 32, NK 5, NK 11 und NK 15 umfassend und eindrucksvoll beschrieben. Die Kammer hat danach keinen Zweifel, dass dieses Verfahren, in dessen Verlauf den Deportierten u.a. der letzte Besitz genommen, die Haare geschoren, Lagerkleidung zugewiesen und eine Kennziffer auf den Unterarm tätowiert wurde, darauf ausgerichtet war, den Menschen die Individualität zu nehmen, sie zu Objekten zu degradieren und sie so für die anstehende Zwangsarbeit unter härtesten, menschenunwürdigen Bedingungen gefügig zu machen. Dies setzte sich mit der ärmlichen Unterbringung der Deportierten und der willkürlichen, gewalttätigen Behandlung durch das SS-Personal fort, welche die vorgenannten Zeugen ebenfalls übereinstimmend 169

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