Verhinderung einer Flucht Sonderurlaub zugesagt. Hinsichtlich aller ihnen zur Kenntnis
gelangenden Vorgänge im Lager waren die Wachleute angewiesen, nach außen hin
Verschwiegenheit zu bewahren. Für Verstöße gegen die Wachanordnungen wurden den
Wachleuten Strafen angedroht. Geblendet durch die nationalsozialistische Propaganda und
verfangen in dem von ihm im Rahmen der ideologischen Schulungen entwickelten Selbstbild
hatte der Angeklagte keine Bedenken, die ihm bei der Wachausbildung vermittelten
Vorschriften bei der Häftlingsbewachung bedingungslos zu erfüllen. Insbesondere war er
auch bereit, etwaigen Widerstand oder eventuelle Fluchtversuche mit Waffengewalt zu
unterbinden, selbst wenn er dazu Gefangene töten musste. Der Angeklagte nahm die
Wachtätigkeit des SS-Totenkopfsturmbanns sehr ernst und war entschlossen, die ihm
übertragenen Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, nicht nur, um seinem Volk zu dienen,
sondern auch, um Karriere zu machen.
Nachdem der Angeklagte das Wachreglement erlernt hatte, nahm er am regulären
Wachdienst seiner Kompanie teil. Die 5. Kompanie hatte – wie alle übrigen Kompanien des
Wachsturmbannes – turnusmäßig Dienste in den kleinen und großen Postenketten sowie bei
der Begleitung von Häftlingsarbeitskommandos in den Außenbereichen des Lagers zu
leisten.
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Beim Dienst in den Postenketten hatten die Wachleute auf Wachtürmen, die entlang
festgelegter Bewachungslinien errichtet waren, Position zu nehmen und das Lager von dort
aus zu bewachen. Für die Lager Auschwitz und Birkenau bestanden jeweils zwei solcher
Postenketten. Die Besetzung der Türme wechselte ständig, so dass jeder Wachmann im
Laufe der Zeit nahezu auf jedem Wachturm einmal Dienst tat. Die kleinen Postenketten
umfassten jeweils das engere Lagergebiet, den Schutzhaftlagerbereich, und verliefen entlang
der um diesen Bereich errichteten doppelten Umzäunung, von denen die äußere in der Nacht
unter Starkstrom gesetzt wurde. Die Wachtürme der kleinen Postenketten waren jeweils
unmittelbar hinter dem zweiten, unter elektrischer Spannung stehenden Zaun platziert. Die
kleine Postenkette für das rechteckig angelegte Stammlager Auschwitz I mit einer Fläche von
ca. 300 x 180 Meter hatte eine Gesamtlänge von ca. 1000 Metern. Sie umfasste neun, im
Abstand von ca. 100 Metern errichtete Wachtürme. Diese befanden sich jeweils an den
Endpunkten der durch den Lagerbereich führenden Zufahrtsstraßen, so dass sich von dort
jeweils eine Sichtachse durch den Schutzhaftlagerbereich ergab, in dem sich neben den
Baracken, in denen die Häftlinge untergebracht waren, insbesondere auch der
Häftlingskrankenbau mit Leichenkeller im Block 28 und das Häftlingsgefängnis mit Bunker im
Keller des Block 11 befanden. Außerhalb des umzäunten Schutzhaftlagerbereiches befanden
sich an der östlichen Schmalseite des Komplexes die Hauptwache, die Kommandantur, die
Lagerverwaltung und das SS-Lazarett. Dahinter schloss sich in östlicher Richtung in
geringem Abstand die 1941 zur Gaskammer umgebaute ehemalige Leichenhalle nebst
Krematorium an, welche von September 1941 bis Dezember 1942 zur Tötung von Häftlingen
mit dem Zellgift Zyklon B betrieben wurde. Außerhalb der Lagerumzäunung an der nördlichen
Längsseite befanden sich die Unterkünfte für die Angehörigen des Wachsturmbanns. Auch
das seit Mitte 1941 aufgebaute Lager Birkenau, das 1943 auf einer Gesamtfläche von ca. 5
qkm ca. 300 Unterkunftsbarracken nebst Wirtschaft- und Verwaltungsgebäuden sowie die im
Zeitraum von Frühjahr bis Sommer 1943 fertiggestellten vier Krematorien mit Gaskammern
an der Westseite des Lagers umfasste, wurde von einer kleinen Postenkette gesichert. Die
ca. 40 Wachtürme waren hier im Abstand von ca. 150 Metern entlang der Umzäunung
errichtet. Im Bereich der Krematorien standen die Wachtürme in einer Entfernung von ca. 50
Metern von den jeweiligen Eingangsbereichen entfernt. Außerhalb des umzäunten
Lagerbereiches an der Ostseite waren im Abstand von ca. 300 Metern zum Lager die
Lagerkommandantur und die Kasernen für das SS-Personal angesiedelt. Mit den großen
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