Verhinderung einer Flucht Sonderurlaub zugesagt. Hinsichtlich aller ihnen zur Kenntnis gelangenden Vorgänge im Lager waren die Wachleute angewiesen, nach außen hin Verschwiegenheit zu bewahren. Für Verstöße gegen die Wachanordnungen wurden den Wachleuten Strafen angedroht. Geblendet durch die nationalsozialistische Propaganda und verfangen in dem von ihm im Rahmen der ideologischen Schulungen entwickelten Selbstbild hatte der Angeklagte keine Bedenken, die ihm bei der Wachausbildung vermittelten Vorschriften bei der Häftlingsbewachung bedingungslos zu erfüllen. Insbesondere war er auch bereit, etwaigen Widerstand oder eventuelle Fluchtversuche mit Waffengewalt zu unterbinden, selbst wenn er dazu Gefangene töten musste. Der Angeklagte nahm die Wachtätigkeit des SS-Totenkopfsturmbanns sehr ernst und war entschlossen, die ihm übertragenen Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, nicht nur, um seinem Volk zu dienen, sondern auch, um Karriere zu machen. Nachdem der Angeklagte das Wachreglement erlernt hatte, nahm er am regulären Wachdienst seiner Kompanie teil. Die 5. Kompanie hatte – wie alle übrigen Kompanien des Wachsturmbannes – turnusmäßig Dienste in den kleinen und großen Postenketten sowie bei der Begleitung von Häftlingsarbeitskommandos in den Außenbereichen des Lagers zu leisten. 28 Beim Dienst in den Postenketten hatten die Wachleute auf Wachtürmen, die entlang festgelegter Bewachungslinien errichtet waren, Position zu nehmen und das Lager von dort aus zu bewachen. Für die Lager Auschwitz und Birkenau bestanden jeweils zwei solcher Postenketten. Die Besetzung der Türme wechselte ständig, so dass jeder Wachmann im Laufe der Zeit nahezu auf jedem Wachturm einmal Dienst tat. Die kleinen Postenketten umfassten jeweils das engere Lagergebiet, den Schutzhaftlagerbereich, und verliefen entlang der um diesen Bereich errichteten doppelten Umzäunung, von denen die äußere in der Nacht unter Starkstrom gesetzt wurde. Die Wachtürme der kleinen Postenketten waren jeweils unmittelbar hinter dem zweiten, unter elektrischer Spannung stehenden Zaun platziert. Die kleine Postenkette für das rechteckig angelegte Stammlager Auschwitz I mit einer Fläche von ca. 300 x 180 Meter hatte eine Gesamtlänge von ca. 1000 Metern. Sie umfasste neun, im Abstand von ca. 100 Metern errichtete Wachtürme. Diese befanden sich jeweils an den Endpunkten der durch den Lagerbereich führenden Zufahrtsstraßen, so dass sich von dort jeweils eine Sichtachse durch den Schutzhaftlagerbereich ergab, in dem sich neben den Baracken, in denen die Häftlinge untergebracht waren, insbesondere auch der Häftlingskrankenbau mit Leichenkeller im Block 28 und das Häftlingsgefängnis mit Bunker im Keller des Block 11 befanden. Außerhalb des umzäunten Schutzhaftlagerbereiches befanden sich an der östlichen Schmalseite des Komplexes die Hauptwache, die Kommandantur, die Lagerverwaltung und das SS-Lazarett. Dahinter schloss sich in östlicher Richtung in geringem Abstand die 1941 zur Gaskammer umgebaute ehemalige Leichenhalle nebst Krematorium an, welche von September 1941 bis Dezember 1942 zur Tötung von Häftlingen mit dem Zellgift Zyklon B betrieben wurde. Außerhalb der Lagerumzäunung an der nördlichen Längsseite befanden sich die Unterkünfte für die Angehörigen des Wachsturmbanns. Auch das seit Mitte 1941 aufgebaute Lager Birkenau, das 1943 auf einer Gesamtfläche von ca. 5 qkm ca. 300 Unterkunftsbarracken nebst Wirtschaft- und Verwaltungsgebäuden sowie die im Zeitraum von Frühjahr bis Sommer 1943 fertiggestellten vier Krematorien mit Gaskammern an der Westseite des Lagers umfasste, wurde von einer kleinen Postenkette gesichert. Die ca. 40 Wachtürme waren hier im Abstand von ca. 150 Metern entlang der Umzäunung errichtet. Im Bereich der Krematorien standen die Wachtürme in einer Entfernung von ca. 50 Metern von den jeweiligen Eingangsbereichen entfernt. Außerhalb des umzäunten Lagerbereiches an der Ostseite waren im Abstand von ca. 300 Metern zum Lager die Lagerkommandantur und die Kasernen für das SS-Personal angesiedelt. Mit den großen 29

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