Postenketten wurden jeweils die weiteren Gebiete um den Bereich der Schutzhaftlager, in denen tagsüber die Außenkommandos der Häftlinge Zwangsarbeit leisten mussten, abgesichert. Die großen Postenketten, die ebenfalls aus einer Linie von im Abstand von ca. 200 Metern errichteten, ca. 65 Wachtürmen bestanden, wurden entsprechend tagsüber während des zehnstündigen Arbeitseinsatzes der Außenkommandos besetzt und wurden erst eingezogen, wenn die Anwesenheit aller Häftlinge im Lager bei dem täglichen Abendappell festgestellt worden war. Dann übernahm die kleine Postenkette die Überwachung der Häftlinge. Bei Flucht eines Häftlings blieb die große Postenkette dagegen – maximal drei Tage lang – bestehen, bis man des Entflohenen wieder habhaft geworden war. Die großen Postenketten der Lager verliefen in einem Teilbereich entlang der zwischen beiden Lagern verlaufenden Bahnlinie von Krakau nach Wien. Parallel zu dieser Eisenbahnlinie und zwischen den großen Postenketten des Stammlagers einerseits und des Lagers Birkenau andererseits verlief in einer Entfernung von ca. zwei Kilometern vom Stammlager und einem Kilometer zum Lager Birkenau ein mit einer Holzrampe befestigtes, im Juli 1942 in Betrieb genommenes Nebengleis. An dieser sogenannten „alten Rampe“ endeten bis Mitte Mai 1944 die Eisenbahntransporte mit Deportierten aus ganz Europa, die zur Vernichtung in das Lager Auschwitz verbracht wurden. Neben der Wachtätigkeit in den Postenketten wurden die Wachmannschaften auch zur Beaufsichtigung von Arbeitsgruppen außerhalb der Lager eingesetzt. Sie begleiteten die den Außenarbeitskommandos zugeteilten Gefangenen zu den Einsatzstellen und wieder zurück, wobei sie auch die Bewachung während der Arbeit zu gewährleisten hatten. 30 Zu diesen regulären Wachdiensten kamen die Dienste im Rahmen der Bereitschaften hinzu, zu denen fortlaufend im wöchentlichen Wechsel alle Kompanien des Stammlagers und des Lagers Birkenau herangezogen wurden. Der Bereitschaftsdienst umfasste neben der Suche nach flüchtigen Gefangenen und der Verstärkung der Postenketten im Alarmfall vor allem auch die Sicherung der ankommenden Transporte und der Selektionen an der zwischen dem Stammlager und dem Lager Birkenau auf freiem Feld gelegenen alten Rampe. Dazu bildeten die diensthabenden Wachleute eine Postenkette um die gesamte Rampe herum. Die Waggons mit den Deportierten wurden nicht geöffnet, bis die Posten aufgezogen waren und die Rampe vollständig umstellt war. Nach der Selektion begleiteten die Wachleute die zur Tötung selektierten Menschen auf ihrem Weg zum Krematorium jedenfalls bis zum Lagereingang. Die nicht gehfähigen Selektierten wurden auf LKWs zu den Krematorien transportiert. Bei der Verladung der Selektierten auf die LKWs halfen die Angehörigen des Wachsturmbanns. Die als arbeitsfähig ausgewählten Deportierten bewachten sie auf ihrem Weg zu den Unterkünften in den Lagern. 31 Die vorgenannten Aufgaben einschließlich der Bereitschaftsdienste wurden von den Wachleuten nach Dienstplan im wöchentlichen Wechsel der jeweiligen Kompanien erfüllt. Jede Kompanie hatte jeweils eine Woche in der kleinen Postenkette, eine Woche in der großen Postenkette, eine Woche im Arbeitsbegleitdienst und in der vierten Woche in der Regel Bereitschaftsdienst zu leisten, wobei den Kompanien entsprechend dem jeweiligen Bedarf aber auch zusätzliche Bereitschaftsdienste neben ihrem regulärem Dienst auferlegt wurden. Eine Spezialisierung einzelner Wachkompanien auf bestimmte Wachaufgaben fand nicht statt, alle Kompanien des Wachsturmbanns Auschwitz nahmen an den regulären Diensten ebenso wie an den Bereitschaftsdiensten teil. 32 Auch der Angeklagte nahm nach seiner Zuweisung zum regulären Wachdienst der 5. Kompanie am turnusmäßigen Dienst seiner Kompanie teil. Als Wachmann mit dem Dienstgrad eines Sturmmannes war er regelmäßig Posten auf wechselnden Türmen und in 33

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