Auschwitz erfolgten Vergasung von jüdischen Menschen erfolgte, greifbar. Die Angaben des SS-Mannes Z 6 sind insoweit schon im Hinblick auf seine 1943 tatsächlich erfolgte Versetzung zu einer Einheit der Waffen-SS in Linz nicht glaubhaft. Die Kammer ist insofern davon überzeugt, dass ein Versetzungsgesuch zur Front angesichts des dort bestehenden Bedarfs an Soldaten in jedem Fall Erfolg gehabt hätte, wenn schon einem Gesuch zur Versetzung zu einer im Reichsgebiet stationierten Einheit nachgekommen wurde. Die Ausführungen des SS-Oberscharführers Z 20, er sei wegen seines Versetzungsantrags in den Schutzhaftlagerbereich, wo er die Funktion des Rapportführers ausübte, strafversetzt worden, hält die Kammer angesichts dessen, dass der Zeuge in diesem Fall mit einer Beförderung „sanktioniert“ worden wäre, für abwegig. Soweit auch der SS-Angehörige Z 19 im Rahmen seiner auszugsweise verlesenen Aussage angegeben hat, dass seinem Versetzungsgesuch nicht stattgegeben worden sei, spricht viel dafür, dass in diesem Fall die Gehbehinderung des Zeugen ursächlich war. In der Gesamtschau hat die Kammer daher im Hinblick auf die eingehend und plausibel begründete Darlegung des Sachverständigen SV 1 und die sie bestätigenden Aussagen der SS-Angehörigen Z 8, Z 15, Z 16 und Z 17 keinen Zweifel daran, dass Versetzungen von Auschwitz zu Feldeinheiten der Waffen-SS generell jederzeit möglich waren, sofern der Bewerber zumindest eingeschränkt fronttauglich war. Gründe dafür, dass gerade im Fall des Angeklagten anders verfahren worden sein könnte, haben sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht ergeben. Insbesondere war der Angeklagte, der sich auf mangelnde Verwendungsfähigkeit nicht berufen hat, im Tatzeitraum kriegsverwendungsfähig. Das wird durch den entsprechenden Eintrag auf seiner SSStammkarte, durch den entsprechenden Vermerk im ärztlichen Untersuchungsbogen vom 5. Dezember 1944 sowie durch seine entsprechende Angabe im Schreiben an das Rasse- und Siedlungshauptamt vom 12. Januar 1945 belegt. Der Angeklagte wäre auch aufgrund seiner Erfahrungen im Feldeinsatz ein besonders wertvolles Mitglied der kämpfenden Truppe gewesen, während er in Auschwitz als zunächst einfacher Mannschaftsdienstgrad und späterer Rotten- und Unterführer zwar einen wesentlichen Beitrag zum reibungslosen Ablauf des Vernichtungsgeschehens leistete, aber in dieser Funktion doch zu ersetzen war. Das gilt erst recht für die Zeit ab 1942, als – wie der Sachverständige SV 1 erläuterte – zur Verstärkung des Wachsturmbanns in Auschwitz aufgrund des Kriegsverlaufs sowohl sogenannte „Volksdeutsche“ als auch nicht mehr voll kriegsverwendungsfähige Angehörige der Waffen-SS und der Wehrmacht – 1943 wurde in Birkenau die ausschließlich aus Wehrmachtssoldaten bestehende 4. Kompanie eingerichtet – nach Auschwitz versetzt wurden. Dass der Angeklagte in Auschwitz abkömmlich war, zeigt schließlich auch seine Versetzung zum Konzentrationslager Sachsenhausen am 13. Juni 1944. 203 Angesichts der für den Angeklagten bestehenden Möglichkeit der Meldung zur Front hat die 204 Kammer keinen Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum freiwillig und gewollt in Auschwitz verblieb und dort seinen Dienst verrichtete. Dafür sprechen über die nicht genutzte Möglichkeit der Meldung zur Front hinaus in besonderem Maße auch das Ansehen und die Stellung, die der Angeklagte als reichsdeutscher Angehöriger der Waffen-SS mit Feldeinsatz und Fronterfahrung und nach überstandener schwerer Verwundung im Kampf im Wachsturmbann Auschwitz genoss. Der Sachverständige SV 1 hat dazu eingehend und plausibel ausgeführt, dass der Angeklagte mit einer solchen Vita in der Hierarchie des multikulturell zusammengesetzten, überwiegend aus Wachmännern volksdeutscher und fremdvölkischer Herkunft bestehenden Wachsturmbanns weit oben stand. Er stand nicht nur über den volksdeutschen und fremdvölkischen Wachleuten und Wehrmachtssoldaten, sondern auch über solchen reichsdeutschen SS-Wachleuten seines Dienstranges, die diese Sozialisation nicht hatten. Der Sachverständige SV 1 hat dazu ausgeführt, dass die SSWachverbände im Gesamtkomplex Auschwitz in der Zeit von der Errichtung des Lagers bis

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