Auschwitz erfolgten Vergasung von jüdischen Menschen erfolgte, greifbar. Die Angaben des
SS-Mannes Z 6 sind insoweit schon im Hinblick auf seine 1943 tatsächlich erfolgte
Versetzung zu einer Einheit der Waffen-SS in Linz nicht glaubhaft. Die Kammer ist insofern
davon überzeugt, dass ein Versetzungsgesuch zur Front angesichts des dort bestehenden
Bedarfs an Soldaten in jedem Fall Erfolg gehabt hätte, wenn schon einem Gesuch zur
Versetzung zu einer im Reichsgebiet stationierten Einheit nachgekommen wurde. Die
Ausführungen des SS-Oberscharführers Z 20, er sei wegen seines Versetzungsantrags in
den Schutzhaftlagerbereich, wo er die Funktion des Rapportführers ausübte, strafversetzt
worden, hält die Kammer angesichts dessen, dass der Zeuge in diesem Fall mit einer
Beförderung „sanktioniert“ worden wäre, für abwegig. Soweit auch der SS-Angehörige Z 19
im Rahmen seiner auszugsweise verlesenen Aussage angegeben hat, dass seinem
Versetzungsgesuch nicht stattgegeben worden sei, spricht viel dafür, dass in diesem Fall die
Gehbehinderung des Zeugen ursächlich war. In der Gesamtschau hat die Kammer daher im
Hinblick auf die eingehend und plausibel begründete Darlegung des Sachverständigen SV 1
und die sie bestätigenden Aussagen der SS-Angehörigen Z 8, Z 15, Z 16 und Z 17 keinen
Zweifel daran, dass Versetzungen von Auschwitz zu Feldeinheiten der Waffen-SS generell
jederzeit möglich waren, sofern der Bewerber zumindest eingeschränkt fronttauglich war.
Gründe dafür, dass gerade im Fall des Angeklagten anders verfahren worden sein könnte,
haben sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht ergeben. Insbesondere war der Angeklagte,
der sich auf mangelnde Verwendungsfähigkeit nicht berufen hat, im Tatzeitraum
kriegsverwendungsfähig. Das wird durch den entsprechenden Eintrag auf seiner SSStammkarte, durch den entsprechenden Vermerk im ärztlichen Untersuchungsbogen vom 5.
Dezember 1944 sowie durch seine entsprechende Angabe im Schreiben an das Rasse- und
Siedlungshauptamt vom 12. Januar 1945 belegt. Der Angeklagte wäre auch aufgrund seiner
Erfahrungen im Feldeinsatz ein besonders wertvolles Mitglied der kämpfenden Truppe
gewesen, während er in Auschwitz als zunächst einfacher Mannschaftsdienstgrad und
späterer Rotten- und Unterführer zwar einen wesentlichen Beitrag zum reibungslosen Ablauf
des Vernichtungsgeschehens leistete, aber in dieser Funktion doch zu ersetzen war. Das gilt
erst recht für die Zeit ab 1942, als – wie der Sachverständige SV 1 erläuterte – zur
Verstärkung des Wachsturmbanns in Auschwitz aufgrund des Kriegsverlaufs sowohl
sogenannte „Volksdeutsche“ als auch nicht mehr voll kriegsverwendungsfähige Angehörige
der Waffen-SS und der Wehrmacht – 1943 wurde in Birkenau die ausschließlich aus
Wehrmachtssoldaten bestehende 4. Kompanie eingerichtet – nach Auschwitz versetzt
wurden. Dass der Angeklagte in Auschwitz abkömmlich war, zeigt schließlich auch seine
Versetzung zum Konzentrationslager Sachsenhausen am 13. Juni 1944.
203
Angesichts der für den Angeklagten bestehenden Möglichkeit der Meldung zur Front hat die 204
Kammer keinen Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum freiwillig und gewollt in
Auschwitz verblieb und dort seinen Dienst verrichtete. Dafür sprechen über die nicht genutzte
Möglichkeit der Meldung zur Front hinaus in besonderem Maße auch das Ansehen und die
Stellung, die der Angeklagte als reichsdeutscher Angehöriger der Waffen-SS mit Feldeinsatz
und Fronterfahrung und nach überstandener schwerer Verwundung im Kampf im
Wachsturmbann Auschwitz genoss. Der Sachverständige SV 1 hat dazu eingehend und
plausibel ausgeführt, dass der Angeklagte mit einer solchen Vita in der Hierarchie des
multikulturell zusammengesetzten, überwiegend aus Wachmännern volksdeutscher und
fremdvölkischer Herkunft bestehenden Wachsturmbanns weit oben stand. Er stand nicht nur
über den volksdeutschen und fremdvölkischen Wachleuten und Wehrmachtssoldaten,
sondern auch über solchen reichsdeutschen SS-Wachleuten seines Dienstranges, die diese
Sozialisation nicht hatten. Der Sachverständige SV 1 hat dazu ausgeführt, dass die SSWachverbände im Gesamtkomplex Auschwitz in der Zeit von der Errichtung des Lagers bis
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