zu seiner Auflösung im Januar 1945 stetig von anfangs 700 Männer auf schließlich 5.000 Männer gestiegen sei. Der massive Personalbedarf sei im Gefolge des Kriegsverlaufs und der Okkupation zahlreicher Länder zunehmend durch den Einbezug sogenannter „Volksdeutscher“, also außerhalb des Reiches lebender Personen deutscher „Volkszugehörigkeit“, fremd völkischer Hilfswilliger – vor allem ukrainischer Männer aus dem Ausbildungslager Trawniki –, aber auch nicht mehr „kriegsverwendungsfähigen“ Wehrmachtssoldaten erfüllt worden. Dadurch sei der Anteil der „reichsdeutschen“ SS-Leute bis zum Jahr 1944 auf 10 % gesunken. Die Kammer hat im Hinblick auf den Kriegsverlauf einerseits, durch den ab dem Jahr 1942 immer mehr kriegsverwendungsfähige Männer an der Kriegsfront benötigt wurden, der stetig steigenden Zahl der Deportierten und dem sich daraus ergebenden Bedarf an Wachpersonal andererseits keinen Zweifel daran, dass die diesbezüglichen Angaben des Sachverständigen zutreffend sind. Die Schlussfolgerung des Sachverständigen, wonach die verdienten, reichsdeutschen Angehörigen der Waffen-SS hierarchisch über den übrigen Angehörigen des Wachsturmbannes standen, ist vor diesem Hintergrund für die Kammer überaus plausibel und überzeugend. Sie wird zudem gestützt durch die Angaben des Zeugen Z 2. Dieser hat bekundet, dass er selbst 1943 als Volksdeutscher aus Jugoslawien zusammen mit einem ganzen Zug voller jugoslawischen Kameraden eingezogen und nach Auschwitz verbracht worden sei. Die Kompanien dort hätten ganz überwiegend aus volksdeutschen Jugoslawen, Ungarn und Rumänen bestanden. Der Angeklagte gehörte danach zur Elite des Wachsturmbannes und trug dies nach außen 205 hin durch entsprechendes Uniformzubehör zur Schau, so dass seine Bedeutung von jedermann wahrgenommen werden konnte. Dass gerade auch der Angeklagte auf diese Stellung in der Hierarchie des Wachsturmbanns Wert legte, zeigt sich anhand des in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Lichtbildes des uniformierten Angeklagten in Auschwitz. Der Angeklagte trägt darauf das ihm verliehene Verwundetenabzeichen sowie den Ärmelstreifen seines früheren Feldregimentes „Der Führer“, obwohl der Angeklagte – wie der Sachverständige erläuterte – dem Regiment nach Versetzung zum Wachsturmbann Auschwitz nicht mehr angehörte und der Ärmelstreifen deshalb nach den Bekleidungsvorschriften des Konzentrationslagers hätte abgelegt werden müssen. Der Sachverständige SV 1 hat darüber hinaus dargelegt, dass die jungen reichsdeutschen 206 Wachmänner mit der oben beschriebenen Vita von dem im Tatzeitraum eingesetzten Kompanieführer P 1 – selbst altgedienter, fronterfahrener und kampfversehrter Angehöriger der Waffen-SS – bewusst in der 3. Kompanie des Wachsturmbannes zusammengezogen wurden. Der Sachverständige hat dies anhand der Biografien der Wachmänner P 7, P 10, P 5 und P 6 eindrucksvoll belegt. Sie bildeten die Kerntruppe um den Kompanieführer P 1 und konnten sich seiner Fürsorge und seiner Förderung sicher sein. Dazu hat der Sachverständige aus dem Auszeichnungsvorschlag des Führers des Wachsturmbannes betreffend P 1 vom Dezember 1943 zitiert: „Als alter Soldat und SS-Mann hat sich P 1 nicht nur für die dienstlichen Belange, sondern auch für seine Unterführer und Männer stets eingesetzt und durch sein persönliches und soldatisches Auftreten eine ausgezeichnete Führung seiner Kompanie erreicht.“ Auch der Angeklagte gehörte aufgrund seines nationalsozialistischen und militärischen Werdegangs zu dieser „Peer Group“ des Kompanieführers. Unter weiterer Berücksichtigung des Verzichts auf eine Meldung zurück zur Front, seiner freiwilligen Meldung zum Unterführerlehrgang und der Verlängerung seiner Verpflichtungszeit auf zwölf Jahre hat die Kammer keinen Zweifel, dass der Angeklagte sich im Wachsturmbann Auschwitz und speziell in der 3. Kompanie gut aufgehoben fühlte. Die Kammer ist sich sicher, dass der junge Angeklagte – was nach den Kampferfahrungen und seiner Verwundung nachvollziehbar ist – sich die mit seinem Verbleib im Wachsturmbann verbundene Sicherheit, das Ansehen und die Aufstiegsmöglichkeiten erhalten wollte.

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