— — In ur 5 ! Treis der noch liai at Aylıd Strafsache gegen gegen den Landwirt geboren an = Fri wes® äie ro 0 und BEN ».:., \ 8, wohnhaft ZLandfriedensbruchs und Hehlerei n Strafkammer III des Landzeri _ohts 1951 beschlossen Das: i in Narburg/Lahn Verfahren gegen den A ngeklagten $ a Grund der $$ 3, Abs.1 a 5, dess raffreiheitsgesetzes InSERKEILE, Die Kosten des von 31 ‚Dezember Deze b Ss! des B 1949 2 Verfahrens, der Revisionsin Tast. einschließlich der = fallen der Staatskasse zur stanz, KruUnrdıe ist urcn Urteil der Strafkamner ILL per Angeklagte SEM ei ies Landgerichts in Narburg/lahn vom 29.Juni 1950 wegen Landfriedensbruchs ($ 125, Abs.1 StGB) und wegen einfachen Hehlerei ($ 259 StGB) zu einer Gesantstrafe von sieben llonaten Gefängnis verurteilt worden, wobei für den einfachen Landdie setzt solche in Frankfurt Revision die auf des Gefängnis festgeötrafsenats des Oberlandes- 1951 April am Main vom 4, des für Monaten zwei von Urteil Durch wurde. gerichts ist eine Hehlerei und Monaten sechs von Einsatzstrafe eine friedensbruch der Urteil das Angeklagten 429/50 - Ss - Straf- Landgerichts in Marburg/Lahn vom 29.Juni 1950, verurteilt worden ist, unsoweit der Angeklagte Bun ter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen aufdes III kammer und Entgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung scheidung auch über die Kosten der Revision an das Landim Falle gericht in Marburg zurückverwiesen worden, weil Verurteilung des Angeklagten SEE worden Mit sei. stellung setz Frage der Prüfung habe des Anwenäbarkeit Rücksicht gesamten eine Schuldspruch der Verfahrens Aufhebung seinem die auf ganzen des vesen Hehlerei die $ 276 des dem angefochtenen Umfange nach StGB mögliche danach nach der versäunt Ein- Straffreiheitsge- Urteils erfolgen im müssen.

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