287
· "Freundschaft mit TUR und IRN - Rücksiedlung
288
· Hungersnot: freiwillige Aussiedlung anschließende richtige Wiederbesiedlung
289
· Zerstörung Wiederaufbau ordentlich
290
· Ethnische Säuberung
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Zentrale Frage: Rolle des Militärs".
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Soweit der Angeklagte diese Äußerungen hat erklären wollen, indem er ausgeführt hat, er sehe Eckhart Tolle und David
Icke als seine Lehrmeister an, diese setzten sich "für Gewaltfreiheit" ein, was zeige, dass auch er nur zivilen
Ungehorsam gemeint habe, überzeugt dies nicht. Dabei kann dahinstehen, ob sich Eckart Tolle und David Icke
tatsächlich für gewaltfreie Lösungen einsetzen. Denn der Angeklagte hat schon nicht zu erklären vermocht, auf welche
Ausführungen in den Werken dieser Autoren er sich insoweit beziehe. Dies ergibt sich auch nicht aus dem auf den 24.
Februar 2016 datierten Notizbucheintrag, in dem der Angeklagte niedergeschrieben hatte, dass er diese Autoren als
Lehrmeister ansieht. Dass er diese wegen ihres angeblichen Einstehens für Gewaltfreiheit als Lehrmeister angesehen
habe, versteht sich jedenfalls nicht von selbst. So ist etwa Icke - was der Angeklagte auf entsprechende Vorhalte des
Senats eingeräumt hat - nicht für seinen Einsatz für Gewaltfreiheit bekannt, sondern als Schöpfer der
rechtsextremistischen Verschwörungstheorie, der zufolge reptilienartige Außerirdische und deren Nachkommen, die
menschliches Aussehen annehmen können (sogenannte "Reptiloide"), die Politik kontrollieren und die ranghöchsten
Politiker und andere "Mächtige" entweder selbst "Reptiloide" oder von diesen beeinflusst sind.
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(3) Zur Überzeugung des Angeklagten, selbst eine politisch wirksame Handlung vornehmen zu müssen
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Die Überzeugung des Senats, dass der Angeklagte sich als denjenigen ansah der zum Handeln berufen sei, beruht auf
seinen Notizen und Audiodateien.
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Die Ansicht des Angeklagten zeigt sich schon in seinen 2007 und 2014 niedergeschriebenen Gedanken zu einem
Militärputsch, die beinhalteten, dass er sich an die Spitze der Streitkräfte stellen würde.
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Dass der Angeklagte der Auffassung war, gerade er müsse aktiv werden, ergibt sich zudem aus seinem Eintrag vom 24.
Februar 2016. Dort heißt es: "Ich bin neuerdings 27 Jahre alt und konnte noch nichts Wesentliches tun, um die Welt zu
retten. Das ist ernüchternd ... Naja, ich war ja auch die ganze Zeit in der Ausbildung gefangen, könnte ich sagen und
das ist richtig. Seit 2 Wochen bin ich jetzt "erwachsen", nur habe ich den Eindruck, dass ich auch im Bataillon gefangen
bin, wie ich es in der Ausbildung war, Aber das bleibt abzuwarten, ein Urteil ist jetzt viel zu früh. "Abwarten" ... was soll
dieses gewarte? ... Aber mich ergreift das Gefühl, dass es nichts brächte. Stürmte ich jetzt, stürmte ich allein, ich habe ja
nicht mal ein vorstellbares Konzept, außer das in meinem Kopf, aber das ist nicht gesellschaftsfähig / salonfähig."
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Dies steht im Einklang mit Ausführungen in den Notizen zum Vortrag beim sogenannten "Preußenabend" am 15.
Dezember 2016. Dort hielt der Angeklagte fest: "(...), dass wenn das System nicht zulässt, dass wir unserer Meinung
Stimme verleihen können, dann müssen wir das System ändern. Der politische Kampf führt zu nichts für uns ... Es bleibt
nicht mehr viel Zeit. ... Deswegen müssen wir das System angehen. Das System in dem wir leben wurde gegen uns
konzipiert. Ein System, dass es zulässt, dass die autochtone Mehrheit völlig untergebuttert wird. Wir dürfen bezahlen für
ein System, von dem andere profitieren. Niemand vertritt unsere Interessen. Politiker haben immer nur das Wohl der
Flüchtlinge im Sinn, nicht aber das ihres eigenen Volkes. Wenn wir uns nicht um uns selbst kümmern, wird es niemand
tun (...) Wie müssen selbst Hand anlegen, und dazu Haben wir jedes gottgegebene Recht."
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Dass er sich als derjenige sieht, der als einer der Wenigen die Wahrheit erkannt zu haben vermeint, wird auch in einer
am 23. November 2016 aufgenommenen Audiodatei deutlich: "Ich muss mir bewusstmachen, dass ich derjenige bin, der
das sagen darf, da ich mein Leben lang schon darüber nachdenke; was ich sage, hat Gewicht und Geltung; deswegen
sage ich es aus voller Sicherheit; ich sage es voll und klar heraus, weil es so ist; ich zweifle nicht sondern tue es einfach;
es ist völlig in Ordnung, daran ist nichts falsch; ich habe jedes Recht dazu; kein anderer tue es, also muss ich es tun."
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(4) Zur Konkretisierung der Handlungsmotivation auf ein Tötungsdelikt
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Die Überzeugung des Senats, dass sich die Handlungsmotivation des Angeklagten ab Ende des Jahres 2015
zunehmend auf eine Gewalttat in Form der Tötung von Menschen konkretisierte, folgt aus seinen Notizen und
Audioaufnahmen und seiner Handlungen, die in ihrer Gesamtschau keinen anderen Schluss zulassen als den, dass der
Angeklagte fest dazu entschlossen war, ein politisch motiviertes Tötungsdelikt zu begehen.
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(a) Konspirative Verhaltensweisen
Für die Entschlossenheit des Angeklagten zur Begehung eines Anschlags sprechen zunächst seine vielfältigen