287 · "Freundschaft mit TUR und IRN - Rücksiedlung 288 · Hungersnot: freiwillige Aussiedlung anschließende richtige Wiederbesiedlung 289 · Zerstörung Wiederaufbau ordentlich 290 · Ethnische Säuberung 291 Zentrale Frage: Rolle des Militärs". 292 Soweit der Angeklagte diese Äußerungen hat erklären wollen, indem er ausgeführt hat, er sehe Eckhart Tolle und David Icke als seine Lehrmeister an, diese setzten sich "für Gewaltfreiheit" ein, was zeige, dass auch er nur zivilen Ungehorsam gemeint habe, überzeugt dies nicht. Dabei kann dahinstehen, ob sich Eckart Tolle und David Icke tatsächlich für gewaltfreie Lösungen einsetzen. Denn der Angeklagte hat schon nicht zu erklären vermocht, auf welche Ausführungen in den Werken dieser Autoren er sich insoweit beziehe. Dies ergibt sich auch nicht aus dem auf den 24. Februar 2016 datierten Notizbucheintrag, in dem der Angeklagte niedergeschrieben hatte, dass er diese Autoren als Lehrmeister ansieht. Dass er diese wegen ihres angeblichen Einstehens für Gewaltfreiheit als Lehrmeister angesehen habe, versteht sich jedenfalls nicht von selbst. So ist etwa Icke - was der Angeklagte auf entsprechende Vorhalte des Senats eingeräumt hat - nicht für seinen Einsatz für Gewaltfreiheit bekannt, sondern als Schöpfer der rechtsextremistischen Verschwörungstheorie, der zufolge reptilienartige Außerirdische und deren Nachkommen, die menschliches Aussehen annehmen können (sogenannte "Reptiloide"), die Politik kontrollieren und die ranghöchsten Politiker und andere "Mächtige" entweder selbst "Reptiloide" oder von diesen beeinflusst sind. 293 (3) Zur Überzeugung des Angeklagten, selbst eine politisch wirksame Handlung vornehmen zu müssen 294 Die Überzeugung des Senats, dass der Angeklagte sich als denjenigen ansah der zum Handeln berufen sei, beruht auf seinen Notizen und Audiodateien. 295 Die Ansicht des Angeklagten zeigt sich schon in seinen 2007 und 2014 niedergeschriebenen Gedanken zu einem Militärputsch, die beinhalteten, dass er sich an die Spitze der Streitkräfte stellen würde. 296 Dass der Angeklagte der Auffassung war, gerade er müsse aktiv werden, ergibt sich zudem aus seinem Eintrag vom 24. Februar 2016. Dort heißt es: "Ich bin neuerdings 27 Jahre alt und konnte noch nichts Wesentliches tun, um die Welt zu retten. Das ist ernüchternd ... Naja, ich war ja auch die ganze Zeit in der Ausbildung gefangen, könnte ich sagen und das ist richtig. Seit 2 Wochen bin ich jetzt "erwachsen", nur habe ich den Eindruck, dass ich auch im Bataillon gefangen bin, wie ich es in der Ausbildung war, Aber das bleibt abzuwarten, ein Urteil ist jetzt viel zu früh. "Abwarten" ... was soll dieses gewarte? ... Aber mich ergreift das Gefühl, dass es nichts brächte. Stürmte ich jetzt, stürmte ich allein, ich habe ja nicht mal ein vorstellbares Konzept, außer das in meinem Kopf, aber das ist nicht gesellschaftsfähig / salonfähig." 297 Dies steht im Einklang mit Ausführungen in den Notizen zum Vortrag beim sogenannten "Preußenabend" am 15. Dezember 2016. Dort hielt der Angeklagte fest: "(...), dass wenn das System nicht zulässt, dass wir unserer Meinung Stimme verleihen können, dann müssen wir das System ändern. Der politische Kampf führt zu nichts für uns ... Es bleibt nicht mehr viel Zeit. ... Deswegen müssen wir das System angehen. Das System in dem wir leben wurde gegen uns konzipiert. Ein System, dass es zulässt, dass die autochtone Mehrheit völlig untergebuttert wird. Wir dürfen bezahlen für ein System, von dem andere profitieren. Niemand vertritt unsere Interessen. Politiker haben immer nur das Wohl der Flüchtlinge im Sinn, nicht aber das ihres eigenen Volkes. Wenn wir uns nicht um uns selbst kümmern, wird es niemand tun (...) Wie müssen selbst Hand anlegen, und dazu Haben wir jedes gottgegebene Recht." 298 Dass er sich als derjenige sieht, der als einer der Wenigen die Wahrheit erkannt zu haben vermeint, wird auch in einer am 23. November 2016 aufgenommenen Audiodatei deutlich: "Ich muss mir bewusstmachen, dass ich derjenige bin, der das sagen darf, da ich mein Leben lang schon darüber nachdenke; was ich sage, hat Gewicht und Geltung; deswegen sage ich es aus voller Sicherheit; ich sage es voll und klar heraus, weil es so ist; ich zweifle nicht sondern tue es einfach; es ist völlig in Ordnung, daran ist nichts falsch; ich habe jedes Recht dazu; kein anderer tue es, also muss ich es tun." 299 (4) Zur Konkretisierung der Handlungsmotivation auf ein Tötungsdelikt 300 Die Überzeugung des Senats, dass sich die Handlungsmotivation des Angeklagten ab Ende des Jahres 2015 zunehmend auf eine Gewalttat in Form der Tötung von Menschen konkretisierte, folgt aus seinen Notizen und Audioaufnahmen und seiner Handlungen, die in ihrer Gesamtschau keinen anderen Schluss zulassen als den, dass der Angeklagte fest dazu entschlossen war, ein politisch motiviertes Tötungsdelikt zu begehen. 301 (a) Konspirative Verhaltensweisen Für die Entschlossenheit des Angeklagten zur Begehung eines Anschlags sprechen zunächst seine vielfältigen

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