VG Berlin (29. Kammer), Urteil vom 24.03.2016 - VG 29 K 199.14 Normenke?en: VermG § 2 Abs. 1 S. 3, § 3 Abs. 1 S. 4, Abs. 2, § 5 Abs. 6 S. 4, § 8 NS-VEntschG § 1 Abs. 1a S. 1 REAO Art. 1, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 BGB § 133, § 157 nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 19.01.2017 - 8 B 48.16 (rechtskräTig) ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0324.VG29K199.14.0A RechtskraT: nicht rechtskräTig VG 29 K 199.14 Verkündet am 24. März 2016 VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache Klägerin, Verfahrensbevollmäch_gte(r): Rechtsanwalt g e g e n die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, Beklagte, hat das Verwaltungsgericht Berlin, 29. Kammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2016 durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Galler-Braun, den Richter Dr. Wolf, den Richter am Verwaltungsgericht Keßler, die ehrenamtliche Richterin Strauch und die ehrenamtliche Richterin Mäder für Recht erkannt: Tenor: Die Beklagte wird unter teilweiser Aueebung des Bescheides vom 17. Juli 2014 verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin in Höhe der von Herrn Dr. F Da 1934 veräußerten Beteiligung in Höhe von nominell 164.400 RM an der Be AG hinsichtlich des früheren, im späteren Os?eil Berlins belegenen Grundvermögens der GesellschaT, und zwar an den Grundstücken 1. Bo, Berlin-Fr 2. Ch /Kr Berlin-Mi 3. Pr /So in Berlin-Fr 4. Su in Berlin-Ho, 5. Eg /Ro in Berlin-Li, 6. Gü /Tr in BerlinKa Berech_gte ist und ihr in dieser Höhe eine anteilige Entschädigung nach dem NSVerfolgtenentschädigungsgesetz zusteht. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: 1Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer Berech_gung hinsichtlich der Beteiligung von Dr. Da an der Be AG in Höhe von nominell 164.400,00 Reichsmark (RM). 2Die Be AG ha?e ihren Sitz durchgängig in der Ma im Berliner Stad?eil Kr, verfügte jedoch aber auch über Grundbesitz im späteren Os?eil Berlins. Namentlich gehörten ihr die Grundstücke Bo in Berlin-Fr Ch Kr in Berlin-Mi Pr So in Berlin-Fr Su in Berlin-Ho Eg /Ro in Berlin-Li sowie Gü /Tr in Berlin-Ka . Das Unternehmen bestand auch nach dem Jahre 1945 fort und firmiert gegenwär_g als A. 3Der am 2 geborene Bankier und Rechtsanwalt Dr. Da, welcher jüdischer HerkunT war, war bis zum 16. Mai 1934 Mitglied des Aufsichtsrates des Unternehmens und verfügte auch über Ak_en der GesellschaT in Höhe von nominell

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