VG Berlin (29. Kammer), Urteil vom 24.03.2016 - VG 29 K 199.14
Normenke?en: VermG § 2 Abs. 1 S. 3, § 3 Abs. 1 S. 4, Abs. 2, § 5 Abs. 6 S. 4, § 8 NS-VEntschG
§ 1 Abs. 1a S. 1 REAO Art. 1, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 BGB § 133, § 157 nachfolgend: BVerwG,
Beschluss vom 19.01.2017 - 8 B 48.16
(rechtskräTig) ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0324.VG29K199.14.0A RechtskraT: nicht
rechtskräTig VG 29 K 199.14 Verkündet am 24. März 2016
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL Im Namen des Volkes In der
Verwaltungsstreitsache Klägerin, Verfahrensbevollmäch_gte(r): Rechtsanwalt g e g e n die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, Beklagte, hat das Verwaltungsgericht Berlin,
29. Kammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2016 durch die
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Galler-Braun, den Richter Dr. Wolf, den
Richter am Verwaltungsgericht Keßler, die ehrenamtliche Richterin Strauch und die
ehrenamtliche Richterin Mäder für Recht erkannt: Tenor: Die Beklagte wird unter teilweiser
Aueebung des Bescheides vom 17. Juli 2014 verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin in
Höhe der von Herrn Dr. F Da 1934 veräußerten Beteiligung in Höhe von nominell 164.400 RM
an der Be AG hinsichtlich des früheren, im späteren Os?eil Berlins belegenen
Grundvermögens der GesellschaT, und zwar an den Grundstücken 1. Bo, Berlin-Fr 2. Ch /Kr
Berlin-Mi 3. Pr /So in Berlin-Fr 4. Su in Berlin-Ho, 5. Eg /Ro in Berlin-Li, 6. Gü /Tr in BerlinKa Berech_gte ist und ihr in dieser Höhe eine anteilige Entschädigung nach dem
NSVerfolgtenentschädigungsgesetz zusteht. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das
Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils
zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht
zugelassen. Tatbestand: 1Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer Berech_gung hinsichtlich
der Beteiligung von Dr. Da an der Be AG in Höhe von nominell 164.400,00 Reichsmark
(RM). 2Die Be AG ha?e ihren Sitz durchgängig in der Ma im Berliner Stad?eil Kr, verfügte
jedoch aber auch über Grundbesitz im späteren Os?eil Berlins. Namentlich gehörten ihr
die Grundstücke Bo in Berlin-Fr Ch Kr in Berlin-Mi Pr So in Berlin-Fr Su in Berlin-Ho Eg /Ro
in Berlin-Li sowie Gü /Tr in Berlin-Ka . Das Unternehmen bestand auch nach dem Jahre
1945 fort und firmiert gegenwär_g als A. 3Der am 2 geborene Bankier und Rechtsanwalt Dr.
Da, welcher jüdischer HerkunT war, war bis zum 16. Mai 1934 Mitglied des Aufsichtsrates
des Unternehmens und verfügte auch über Ak_en der GesellschaT in Höhe von nominell