359 3. 360 Seine rechtsextremen Tendenzen und eine zunehmende Radikalisierung hin zu einer verfestigten, insbesondere von antisemitischen, ausländerfeindlichen, rassistischen Einstellungen geprägten Gesinnung hat der Angeklagte ebenso eingestanden wie seine ideologische Nähe zur sogenannten "Incel-Bewegung" und zur Ideologie einer "White Supremacy". 361 Diese rechtsextremistische Gesinnung, die den Angeklagten zu seinem Anschlag motivierte, wird daneben durch das von ihm verfasste "Manifest" und die anderen von ihm online gestellten Dokumente sowie die Vielzahl an rechtsextremistischen Inhalten auf seinen sichergestellten Datenträgern und die dort ebenfalls vorgefundene Musik mit rassistischen, antisemitischen und homophoben Liedtexten untermauert. 362 Aus den veröffentlichten Dokumenten geht auch die besondere, vom Angeklagten unumwunden eingeräumte Bewunderung für den Attentäter Brenton Tarrant hervor, an dessen Ausführungen, eingeschlossen der Vorstellung eines "Bevölkerungsaustausches" (The Great Replacement), er sich in seinen verfassten Schriftdokumenten inhaltlich angelehnt hat. 363 4. 364 Der frühe Beginn des Waffenbaus, schon mehrere Jahre vor dem späteren Anschlag, unterstreicht die bereits zu dieser Zeit bestehende Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seine rechtsextremen Vorstellungen, in einem bewaffneten Kampf gegen die von ihm erachteten Fremdgruppen in der Bevölkerung vorgehen zu müssen. 365 Seine Behauptung, er habe die Waffen zum Zwecke der Selbstverteidigung gegen eben diese Bevölkerungsgruppen einsetzen wollen, ist hingegen unglaubhaft. Ein nachvollziehbarer Grund, weshalb der Angeklagte allein zum Zweck der Selbstverteidigung ein derart großes Waffenarsenal mit vollautomatischen Maschinenpistolen und anderen Schusswaffen erstellt und versteckt gehalten haben sollte, besteht nicht. So hat der Angeklagte auch keinerlei Vorkommnis zu schildern vermocht, bei dem er Feindseligkeiten seitens Mitgliedern der ihm verhassten Bevölkerungsgruppen hätte erfahren müssen oder bei dem er sich hätte bedroht fühlen können. Er war sich vielmehr bewusst darüber, dass ihm objektiv keinerlei Angriffe durch vorgebliche Feindgruppen drohten. 366 5. 367 Der Umstand, dass sich der Angeklagte über das Internet und die Nutzung von entsprechenden Foren mit rechtsextremistischen Inhalten, insbesondere anonymisierten Imageboards, zunehmend radikalisierte und sich dort gedanklich mit Gleichgesinnten austauschte, hat der Angeklagte ebenfalls eingestanden. Mit welchen Personen und welchen genauen Inhalten der Angeklagte auf diesen Imageboards kommunizierte, hat sich hingegen nicht aufklären lassen, da die Ermittlungen von Nutzerdaten bei den Betreibern erfolglos blieben und der Angeklagte mögliche Daten auf seinen Speichermedien hierzu mit einer besonderen Codierung versehen hatte und eine Entschlüsselung den Ermittlungsbehörden bisher noch nicht gelungen ist. 368 Der Umstand, dass sich der Angeklagte, so wie von ihm selbst auch eingeräumt, allein im Internet, vor allem durch Nutzung anonymisierter Imageboards zunehmend radikalisierte, hat durch die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Q. und der als sachverständige Zeugin gehörten K. Sw. Bestätigung erfahren. 369 So hat der im Bereich des Rechtsextremismus forschende Dr. Q. herausgestellt, dass eine extreme Radikalisierung keinen persönlichen Kontakt zu rechtsextremen Gruppen oder einzelnen "Hasspredigern" benötige, sondern auch über Internetkontakte gleichgesinnter Personen vonstattengehen könne. Die im Internet auf den einschlägigen Foren propagierten Hassinhalte entsprächen den rechtsextremistischen Inhalten, auf die sich der Angeklagte in seinen verfassten und veröffentlichten Dokumenten sowie in dem Livestream bezieht. 370 K. Sw. , Journalistin und Autorin über Themen des Rechtsextremismus, hat sachverständig, nachvollziehbar und überzeugend bekundet, schon seit Jahren rechtsextreme Inhalte im Internet, vor allem auf den einschlägigen Imageboards beobachtet und auch die dort stattgefundenen Reaktionen auf den Anschlag des Angeklagten verfolgt zu haben. 371 Art und Inhalt der dort stattfindenden Kommunikation hat sie im Einzelnen dargestellt und betont, dass man auf diesen Imageboards auch über vorangegangene Attentate diskutiere und "fachsimple". Den Attentätern werde dort ein quasi "Heiligenstatus" beigemessen, wobei insbesondere der Attentäter Brenton Tarrant besondere Bewunderung genieße, wohingegen die Reaktionen auf das Anschlaggeschehen des Angeklagten teilweise negativ, vor allem wegen der Tötung von J. L. und K. Sh. , ausgefallen seien. 372 6. Der Angeklagte hat glaubhaft bekundet, den Anschlag in Christchurch im März 2019 als Wendepunkt für sich

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