OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2020 - 1 St 1/20
Fundstelle
openJur 2022, 22460
Verfahrensgang
nachfolgend: Az. 3 StR
270/21
Rkr: AmtlSlg:
Strafrecht
Tenor
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1. Der Angeklagte wird wegen
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Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in vier tateinheitlich zusammentreffenden
Fällen,
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versuchten Mordes in 51 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
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versuchten Mordes in 5 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
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versuchten Mordes in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
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versuchten Mordes in 2 Fällen,
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versuchten Mordes in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge und
gefährlicher Körperverletzung,
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besonders schwerer räuberischer Erpressung,
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fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit verbotenem
Kraftfahrzeugrennen sowie Volksverhetzung in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen
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zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
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Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
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2. Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.
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3. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
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4. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird
angewiesen, dem Angeklagten nicht vor Ablauf von 4 Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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5. Die Einziehung der folgenden Gegenstände als Tatmittel wird angeordnet:
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I. Schusswaffen und Munition
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II. Waffenzubehör
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III. Sonstige Waffen und gefährliche Gegenstände
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...
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IV. Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen
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...
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V. Zubehör zur Herstellung von Waffen, Munition und USBV
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...
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VI. Sonstige Kampfausrüstung und Kampfmontur
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...
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VII. Elektronische Asservate
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...
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VIII. Bargeld
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...
6. a) Der Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionsklägerin S. Be. ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 € nebst